Transparenzantrag // Oehlrich: „Rot-Rot will Oppositionsrechte per Salamitaktik abwehren“

Zur heutigen Dringlichkeitssitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern hat die bündnisgrüne Fraktion den Antrag „Demokratie stärken, Transparenz schaffen, Auskünfte erteilen“ eingebracht. Constanze Oehlrich, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, begründet die Initiative:

„Eine Konsequenz aus den Vorgängen rund um die ‚Klimastiftung‘ muss vollständige Transparenz sein. Mit unserem Antrag fordern wir eigentlich Selbstverständliches. Die Landesregierung soll Fragen von Abgeordneten unverzüglich und vollständig beantworten, der Presse die zur Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Auskünfte erteilen und auf Antrag Zugang zu den bei ihr vorhandenen Informationen gewähren. Dass wir den Landtag mit diesem Thema beschäftigen müssen, zeigt, wie es um die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 steht.

Für jede unserer Forderungen findet sich eine Rechtsgrundlage im Landesrecht. Doch gerade, wenn es um die so genannte ‚Klimastiftung‘ geht, fühlt sich Rot-Rot scheinbar nicht daran gebunden, wie an ihrem Umgang mit den Kleinen Anfragen meiner Fraktion beispielhaft zu sehen ist.

Die Ablehnung unseres Antrags durch die Regierungskoalitionen kommt wenig überraschend und bestätigt leider das Bild einer Regierung, die keinerlei Selbstkritik übt, rund um das Thema Nord Stream 2 mauert und versucht, Oppositionsrechte per Salamitaktik abzuwehren.“


Hinweise:

Den Antrag „Demokratie stärken, Transparenz schaffen, Auskünfte erteilen (Drucksache 8/1928) finden Sie hier.

Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen haben die Landesregierung oder ihre Mitglieder dem Landtag und seinen Ausschüssen nach Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.

Die Presse hat nach § 4 Absatz 1 Landespressegesetz gegenüber Behörden ein Recht auf Auskunft. Die Behörden sind nach § 4 Absatz 2 Landespressegesetz verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.

Nach § 1 Absatz 2 Satz 1 hat jede natürliche und juristische Person des Privatrechts Anspruch auf Zugang zu den bei einer Behörde vorhandenen Informationen.


Constanze Oehlrich MdL
Innen- und rechtspolitische Sprecherin