Umgang mit Cannabis // Oehlrich: „Polizei und Justiz sollten nicht für den Papierkorb arbeiten müssen“

Heute hat die bündnisgrüne Landtagsfraktion ihren Antrag „Keine Strafverfolgung beim Umgang mit Cannabis-Produkten zum Zweck des gelegentlichen Eigenkonsums“ zur Abstimmung eingebracht. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen, der CDU und der AfD wurde der Antrag jedoch abgelehnt.

Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, resümiert: „Nach wie vor werden Menschen in Mecklenburg-Vorpommern wegen einfacher Konsumentendelikte mit Strafverfahren überzogen und verurteilt – inklusive Konsequenzen für ihr weiteres berufliches und privates Leben. Dieses Vorgehen fußt auf einer nur bedingt tragfähigen Rechtsgrundlage.

Laut Bundesverfassungsgericht muss die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung eines Cannabisdeliktes absehen, wenn kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht und Täter*innen die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge erwerben oder besitzen.

Diese Weisung wird ad absurdum geführt, weil es in der Bundesrepublik einen Flickenteppich an Einstellungspraxen bezüglich geringer Cannabismengen gibt. So können beispielsweise Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern bei einer aufgefundenen Menge bis zu sechs Gramm Cannabis von der weiteren Verfolgung absehen. In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder Thüringen gilt das bei einer Menge von bis zu zehn Gramm, während in Berlin und Bremen eine Menge von bis zu 15 Gramm als ,gering‘ eingestuft wird.

In der Konsequenz bedeutet das, dass eine Person, die geringe Mengen Cannabis bei sich führt oder konsumiert, je nach Bundesland mit einer Strafe rechnen muss oder nicht. Das ist nicht nur ungerecht, sondern vor allem verfassungsrechtlich problematisch.

„Polizei und Justiz sollten nicht für den Papierkorb arbeiten müssen“

„Hinzu kommt: Sobald wie geplant auf Bundesebene der Umgang mit Cannabisprodukten bis zu einer Menge von 20 bis 30 Gramm straffrei gestellt wird, müssen sämtliche offenen Fälle, die eine geringere Menge betreffen, eingestellt werden. Es ist daher wahrscheinlich, dass Polizei und Staatsanwaltschaften in einer ohnehin schon angespannten Personalsituation derzeit für den Papierkorb arbeiten. Das wollte meine Fraktion mithilfe dieser Antragsintiative verhindern.“


Hinweis:

Den Antrag „Keine Strafverfolgung beim Umgang mit Cannabis-Produkten zum Zweck des gelegentlichen Eigenkonsums“ (Drucksache 8/1586) finden Sie hier.


Constanze Oehlrich MdL
Rechtspolitische Sprecherin