Pressemitteilung 14.9.2022

Constanze Oehlrich, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, hat eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu Drohneneinsätzen durch die Landespolizei gestellt. Die jüngst eingegangenen Antworten schätzt die Landtagsabgeordnete so ein:

„Die Landespolizei muss die Überwachung von Großveranstaltungen mit Drohnen stoppen. Sie ist offensichtlich außerstande, einen Einsatz so transparent zu gestalten, dass alle Betroffenen im Vorfeld informiert sind. Bereits im Gesetzgebungsverfahren wurde die eigens geschaffene Rechtsgrundlage als zu unbestimmt kritisiert. Dass diese Kritik berechtigt war, zeigt sich nun in der Praxis.

Besucher*innen von Fußballspielen oder Musikfestivals müssen wissen, dass sie gefilmt werden und dass dieses Filmmaterial weitere polizeiliche Maßnahmen nach sich ziehen kann. Doch bei der aktuellen Einsatzpraxis der Landespolizei hängt es derzeit vom Zufall ab, ob Fußball- und Musikfans erfahren, was es mit den Drohnen auf sich hat, die über ihren Köpfen schwirren.“

Oehlrich weiter: „Wenn unbekannte Drohnen über Zusammenkünften von vielen tausend Menschen fliegen, kann dies bedrohlich wirken. Bei diesen Flughöhen ist eine Beschriftung der Geräte oftmals nicht erkennbar und somit eine eindeutige Identifizierung unmöglich. Insbesondere wird für die Besucher*innen nicht deutlich, welche Maßnahmen die Polizei mit Hilfe der Drohnen durchführt, ob sie Bildaufnahmen, Bild- und Tonaufnahmen oder Übersichtsaufnahmen anfertigt.

Es ist nicht ausreichend, wenn die Landespolizei am jeweiligen Veranstaltungsort vereinzelt DIN A1-Schilder aufstellen lässt, die auf den Drohneneinsatz hinweisen. Auf genau diese Transparenz-Problematik haben Sachverständige bereits während des Gesetzgebungsverfahrens hingewiesen. Doch die Landesregierung hat darauf bislang keine befriedigende Antwort gefunden. Die entsprechende Regelung im Sicherheits- und Ordnungsgesetz hat sich nicht bewährt. Sie sollte daher keine Anwendung mehr finden.“


Hintergrund:
Im Zuge der Änderungen des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes im Jahr 2020 hat die Landespolizei u.a. die Befugnis erhalten, mittels Drohnen („unbemannten Luftfahrtsystemen“) Bildaufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen zu fertigen, wenn dies „offen“ erfolgt. Die Abgeordnete Constanze Oehlrich hat eine Kleine Anfrage gestellt zu den verschiedenen Aspekten von Drohneneinsätzen durch die Landespolizei (Drs. 8/1204). Die Antworten darauf ergaben, dass im Jahr 2022 u.a. Drohnen bei zwei Spielen des Fußballvereins Hansa Rostock sowie dem Festival Airbeat One in Neustadt-Glewe für jeweils mehrere Stunden eingesetzt wurden. Mithilfe eines Aufstellers in der Größe DIN A1 sei hierbei auf den Einsatz und die Rechtsgrundlage hingewiesen worden. Außerdem seien die Geräte mit „Polizei“ sowie die Westen und Einsatzfahrzeuge der Drohnenpilot*innen mit „Luftbildaufnahme“ gekennzeichnet worden, so die Auskunft in der Kleinen Anfrage.

Hinweis:
Kleine Anfrage „Einsatz von Drohnen durch die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern“ inkl. Antworten der Landesregierung


Constanze Oehlrich MdL
Innenpolitische Sprecherin