Die bündnisgrüne Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern fordert die Landesregierung auf, ein Verbot der rechtsextremistischen Hammerskins-Chapter „Mecklenburg“ und „Pommern“ nach dem Vereinsgesetz zu prüfen und sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu verbieten. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion für die kommende Landtagssitzung eingereicht.
Hintergrund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2025, mit dem das bundesweite Verbot der Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ aus formalen Gründen aufgehoben wurde. Zugleich hat das Gericht ausdrücklich klargestellt, dass einzelne regionale Ableger – sogenannte Chapter – durch die Länder verboten werden können, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.