Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden sollte, ein Verbot der rechtsextremistischen „Hammerskins“-Chapter „Mecklenburg“ und „Pommern“ nach dem Vereinsgesetz zu prüfen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auszusprechen.
Hammerskins
Hammerskins-Verbot in MV prüfen // Oehlrich: „Die Chapter in MV sind tief in der rechtsextremen Szene verankert, international vernetzt und hochgefährlich“
Die bündnisgrüne Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern fordert die Landesregierung auf, ein Verbot der rechtsextremistischen Hammerskins-Chapter „Mecklenburg“ und „Pommern“ nach dem Vereinsgesetz zu prüfen und sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu verbieten. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion für die kommende Landtagssitzung eingereicht.
Hintergrund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2025, mit dem das bundesweite Verbot der Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ aus formalen Gründen aufgehoben wurde. Zugleich hat das Gericht ausdrücklich klargestellt, dass einzelne regionale Ableger – sogenannte Chapter – durch die Länder verboten werden können, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.