Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern plant mit dem Entwurf zum Vierten Gesetz zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes eine erhebliche Abschwächung bestehender Umweltstandards. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern lehnt diese Änderungen entschieden ab. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Dauergrünland, das nach 2021 entstanden ist, künftig ohne Genehmigung umgebrochen werden darf. Ein bloßer Hinweis an die zuständige Behörde soll genügen. „Das ist kein Bürokratieabbau, das ist ein gezielter Abbau von Umweltstandards“, kritisiert Dr. Harald Terpe, umwelt- und agrarpolitischer Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern. Betroffen sind rund 4.000 Hektar Fläche, die künftig leichter unter den Pflug genommen werden könnten.