Landesverfassungsgericht weist Antrag von Hannes Damm auf vorläufige Wiederaufnahme in Fraktion zurück 27. Februar 202627. Februar 2026 Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 26. Februar 2026 entschieden, dass der Abgeordnete Hannes Damm keinen Anspruch auf eine vorläufige Wiederaufnahme in die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat.