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Baugesetzbuchausführungsgesetz

Mehr Gestaltungsspielraum für Gemeinden beim Repowering von Windenergieanlagen // Damm: „Das stärkt die kommunale Planungshoheit“

Mehr Gestaltungsspielraum für Gemeinden beim Repowering von Windenergieanlagen // Damm: „Das stärkt die kommunale Planungshoheit“

8. Oktober 202510. Oktober 2025

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute das Zweite Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchausführungsgesetzes beschlossen. Damit wurde auch eine zentrale Forderung aus einem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen: Gemeinden erhalten künftig mehr Gestaltungsspielraum beim Repowering von Windenergieanlagen. „Die Gemeindeöffnungsklausel ist ein echter Hebel für Akzeptanz und Tempo: Wer vor Ort Ja sagt, darf Repowering auch ermöglichen. Die ursprünglich von Rot-Rot geplante starre Regelung hätte das Gegenteil bewirkt“, erklärt Hannes Damm, energiepolitischer Sprecher der Bündnisgrünen im Landtag.

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