An der polnischen Ostseeküste laufen derzeit zwei grenzüberschreitende Umweltprüfungen in unterschiedlichen Phasen: Bei den umfangreichen Öl- und Gasförderplänen vor Wolin befindet sich das Verfahren im Scoping, bei der Erweiterung des Containerhafens in Swinemünde läuft seit Kurzem die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Hannah Neumann, bündnisgrüne Europaabgeordnete für Mecklenburg-Vorpommern, hat deshalb gemeinsam mit Kolleg*innen im Europäischen Parlament bei der Europäischen Kommission nachgehakt: Sind die Vorhaben mit europäischem Umwelt- und Meeresschutzrecht vereinbar, trägt die frühere Bewertung des Containerhafens trotz seiner Erweiterung noch – und wie sind die gemeinsamen Auswirkungen auf die Ostsee zu bewerten?
Hannah Neumann kommentiert:
„Die Ostsee ist schon heute in einem schlechten ökologischen Zustand und steht unter enormem Druck. Das gefährdet auch den Tourismus als entscheidenden Wirtschaftszweig in der Region. Trotzdem werden rund um Swinemünde und Wollin mit dem Containerhafen und der geplanten Öl- und Gasförderung neue industrielle Großprojekte vorangetrieben. Beide Vorhaben berühren europäische Natur- und Meeresschutzvorgaben und betreffen teilweise geschützte Gebiete.
Deshalb habe ich die Europäische Kommission gebeten, genau zu prüfen, ob die Projekte mit dem europäischen Umweltrecht vereinbar sind. Dabei darf nicht jedes Vorhaben für sich betrachtet werden. Entscheidend ist, wie stark die Ostsee durch alle Projekte zusammengenommen zusätzlich belastet wird. Die Ostsee darf nicht Stück für Stück zum Industriegebiet werden. Ihr Schutz ist eine europäische Aufgabe.”
Auch Jutta Wegner, wiedergewählte bündnisgrüne Landtagsabgeordnete in Mecklenburg-Vorpommern, hatte über den Sommer mit zwei Kleinen Anfragen bei der bisherigen Landesregierung zu den Vorhaben nachgehakt. Die Antwort auf ihre jüngste Anfrage steht noch aus.
Jutta Wegner kommentiert:
„Eine intakte Ostsee und saubere Strände sind für Mecklenburg-Vorpommern Lebensqualität und wirtschaftliche Grundlage zugleich. Neue Öl- und Gasbohrungen in Mecklenburg-Vorpommern sind für uns ausgeschlossen. Für die in Polen geplanten Ölbohrungen vor Usedom braucht es darum umso dringender einen gemeinsamen verantwortungsvollen Umgang, um unsere Natur und Küsten zu schützen.“
Hintergrund
Öl- und Gasförderung vor Wolin
Die vorliegenden Pläne für die Öl- und Gasförderung vor Wolin sehen nur wenige Kilometer vor Usedom eine künstliche Bohr- und Förderinsel mit eigenem Hafen und Wellenbrecher sowie einer neuen Zufahrtsrinne vor. Die Infrastruktur soll perspektivisch für bis zu 30 Bohrungen ausgelegt sein. Laut Projektunterlagen sind auch europäisch geschützte Natura-2000-Gebiete betroffen. Damit stellen sich insbesondere Fragen zur Vereinbarkeit mit den europäischen Vorgaben zum Natur- und Meeresschutz sowie zu möglichen Auswirkungen durch zusätzlichen Schiffsverkehr und Havarien.
Containerhafen und Kap Pomerania
Auch die ursprünglichen Planungen für den Tiefwasser-Containerhafen in Swinemünde wurden inzwischen erheblich ausgeweitet. Unter dem Namen „Kap Pomerania“ plant Polen einen neuen Außenhafen auf rund 186 Hektar neu aufgeschütteter Landfläche. Vorgesehen sind knapp drei Kilometer neue Kaianlagen einschließlich Wellenbrecher und ein Hafenbecken mit 17 Metern Wassertiefe. Das darin geplante Containerterminal soll über eine 1,3 Kilometer lange Kaimauer verfügen und bis zu zwei Millionen TEU pro Jahr umschlagen können. Hinzu kommt ein rund 70 Kilometer langer und 500 Meter breiter Zufahrtsweg durch die Ostsee. Es stellt sich die Frage, ob die positive Bewertung der Europäischen Kommission von 2024 auch für das inzwischen erheblich veränderte Vorhaben noch trägt und wie die Vergrößerung von polnischer Seite begründet wird.
Europäischer Meeresschutz und kumulative Belastungen
Neben der Bewertung der einzelnen Projekte stellt sich die Frage nach ihrer gemeinsamen Wirkung auf die Ostsee. Artikel 1 Absatz 3 der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sieht vor, den kollektiven Druck menschlicher Aktivitäten auf die Meeresumwelt auf einem Niveau zu halten, das mit einem guten Umweltzustand vereinbar ist. Fraglich ist, ob eine rein projektweise Betrachtung ausreicht, um das Ostsee-Ökosystem wirksam zu schützen.
Weitere Informationen und Dokumente:
- Kleine Anfrage von Jutta Wegner vom 20. August 2026 „Containerhafen Swinemünde – Benachrichtigung und Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns zu den geänderten Planungen“, Drucksache 8/6694
- Kleine Anfrage von Jutta Wegner vom 2. September 2026: „Öl- und Gasförderung vor Usedom – Informationsstand und grenzüberschreitende Beteiligung“, Drucksache 8/6867 (Frist für die Beantwortung war der 30. September)
- Schriftliche Anfrage von Hannah Neumann und weiteren Europaabgeordneten an die Europäische Kommission vom 7. Oktober 2026 wird hier erscheinen, kann bis dahin erstmal hier heruntergeladen werden.
- Unterlagen zur grenzüberschreitenden UVP für das erweiterte Containerterminal in Swinemünde hier
- Stellungnahme der Europäischen Kommission von 2024, C(2024)299

parlamentarische Geschäftsführerin