Seit heute ist klar, dass es in Mecklenburg-Vorpommern keine interfraktionelle Initiative aller demokratischen Fraktionen zum Schutz wichtiger staatlicher Institutionen geben wird. Mit Ablauf der Einreichungsfrist für Anträge und Gesetzesinitiativen für die kommende Landtagswoche ist die letzte Gelegenheit verstrichen, noch vor der Landtagswahl ein gemeinsames Gesetz auf den Weg zu bringen und zu verabschieden. CDU und FDP haben sich dem Vorhaben nicht angeschlossen, die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trägt den Entwurf hingegen mit.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist eine ausgedünnte Version des ursprünglich geplanten Vorhabens. Er soll das Landesverfassungsgericht funktionsfähig halten, vor politischer Einflussnahme schützen und institutionell absichern, insbesondere durch neue Regelungen gegen Wahlblockaden sowie durch die Verankerung zentraler Vorschriften in der Verfassung.
Die Bündnisgrünen im Land üben Kritik am bisherigen Vorgehen – sowohl an den Regierungsfraktionen von SPD und LINKE als auch an der oppositionellen CDU-Fraktion.
Constanze Oehlrich, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern:
„Es ist gut, dass nun ein Gesetzentwurf eingebracht wird, der das Landesverfassungsgericht in seiner Funktionsfähigkeit besser schützt. Dennoch bleibt er hinter dem zurück, was notwendig gewesen wäre. Wenn wir die Resilienz unserer Demokratie stärken wollen, müssen wir nicht nur das Landesverfassungsgericht, sondern auch den Landesrechnungshof sowie die Landeszentrale für politische Bildung konsequent absichern.
Umso schwerer wiegt, dass die Regierungsfraktionen hier nicht frühzeitig gehandelt haben. Bei einem so wichtigen Thema so lange abzuwarten und erst spät mit unabgestimmten Vorschlägen auf die Opposition zuzugehen, ist nicht angemessen. Das müssen sich SPD und LINKE vorwerfen lassen.
Meine Fraktion ist vor fast anderthalb Jahren mit diesem Anliegen auf sie zugegangen. Jetzt sind wir bei einem Minimalkonsens angekommen – ohne dass die notwendige Zweidrittelmehrheit bislang in Reichweite wäre. Wir können nur hoffen, dass sich dieses zögerliche Vorgehen der Regierungsfraktionen nicht noch bitter rächt.“
Claudia Müller, Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Die CDU Mecklenburg-Vorpommern operiert mit halbseidenen Scheinargumenten, um sich dem Anliegen zu entziehen. Das wird der Tragweite des Themas nicht gerecht. Es geht hier um Verantwortung für unser Land.
Dass es auch bei den Konservativen anders geht, zeigen sowohl die interfraktionelle Initiative in Sachsen-Anhalt als auch der parteiübergreifende Zusammenschluss auf Bundesebene. Warum sich die CDU in Mecklenburg-Vorpommern dem verschließt, ist nicht nachvollziehbar. Wir sollten nichts unterlassen, was wir morgen bereuen könnten. Wenn demokratische Kräfte in der nächsten Legislaturperiode erpressbar sind, weil die AfD mehr als ein Drittel der Landtagsmandate hält, ist es zu spät.
Ich setze deshalb darauf, dass die CDU als tragende demokratische Kraft ihrer Verantwortung gerecht wird und dem Vorhaben zumindest im Landtag zustimmt – auch wenn sie den Gesetzentwurf nicht mitzeichnet.“

Fraktionsvorsitzende