Mit Bedauern reagiert die bündnisgrüne Landtagsfraktion auf die Ablehnung ihres Antrags zur Beteiligung und Mitwirkung an der Erarbeitung eines Landesdemokratiefördergesetzes. Der Antrag hatte die Vorlage eines verbindlichen Zeitplans bis zum 15. September 2025, ein Beteiligungskonzept für zivilgesellschaftliche Akteur*innen sowie die Einplanung zusätzlicher Mittel im Doppelhaushalt 2026/2027 gefordert.
„Es gibt einen Landtagsbeschluss vom April, der die Landesregierung zur Vorlage eines Demokratiefördergesetzes verpflichtet. Mit der Arbeit daran scheint aber noch niemand begonnen zu haben. Bis heute liegt kein Fahrplan für das Gesetzgebungsverfahren vor“, kritisiert Constanze Oehlrich, Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern. „Die Landesregierung lässt wertvolle Zeit verstreichen. Unterdessen werden die Bedingungen für all jene, die sich für Demokratie, Vielfalt und Menschenrechte einsetzen, immer schwieriger.“
Demokratiefördergesetz gemeinsam mit zivilgesellschaftliche Akteur*innen gestalten
Ziel des Demokratiefördergesetzes ist es, Projekte und Organisationen, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung einsetzen, langfristig finanziell abzusichern. Die bündnisgrüne Fraktion hatte in dem aktuellen Antrag vorgeschlagen, diesen Prozess gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zu gestalten – durch Fachrunden, Konsultationen, Werkstätten und Anhörungen.
„Viele Initiativen arbeiten unter prekären Bedingungen mit unsicheren Perspektiven“, so Oehlrich. „Ein Landesdemokratiefördergesetz würde endlich Planungssicherheit schaffen und bewährte Strukturen langfristig absichern. Nur mit dauerhaften, gesetzlich unterlegten Förderstrukturen können erfolgreiche Ansätze nachhaltig in die Fläche getragen werden.“
„Strukturelle Demokratieförderung ist kein Luxus, sondern ein Gebot politischer Verantwortung“
Oehlrich kritisiert, dass die Landesregierung bislang keine verbindlichen Beteiligungsformate für zivilgesellschaftliche Organisationen im Gesetzgebungsprozess eingeplant hat – und damit zentrale Akteur*innen der Demokratieförderung außen vor gelassen werden würden: „Ein Demokratiefördergesetz darf nicht im Elfenbeinturm entstehen, sondern muss die Expertise derjenigen einbeziehen, die tagtäglich wichtige Demokratiearbeit leisten. Gerade in Zeiten zunehmender Demokratiefeindlichkeit ist eine strukturelle Demokratieförderung kein Luxus, sondern ein Gebot politischer Verantwortung. Die rot-rote Landesregierung darf sich dem nicht länger durch Ausflüchte entziehen.“
Hinweis:
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Beteiligung und Mitwirkung an der Erarbeitung eines Demokratiefördergesetzes für Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 8/5108) vom 2. Juli 2025

Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin