Der Landtag hat heute auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung aufgefordert, ein Landesdemokratiefördergesetz zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen. Anlass war die Beratung des Antrags der Regierungsfraktionen von SPD und DIE LINKE mit dem Titel „Demokratie stärken – sie lebt vom Diskurs“. Während dieser Antrag vor allem ein Demokratiefördergesetz auf Bundesebene forderte, ergänzte die bündnisgrüne Fraktion dies durch den Vorschlag für ein entsprechendes Landesgesetz – und erhielt dafür eine mehrheitliche Zustimmung.
Dazu erklärt Constanze Oehlrich, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Wir brauchen dringend ein Landesdemokratiefördergesetz, um Projekte und Initiativen zur Stärkung der Demokratie langfristig und unabhängig von den politischen Mehrheiten auf Bundesebene mit Landesmitteln abzusichern. Es reicht nicht aus, nur auf Berlin oder Brüssel zu schauen. Das Engagement zahlreicher Vereine wird dadurch erschwert, wenn sie nicht verlässlich planen können, weil die Finanzierung befristet und projektgebunden ist. Dabei kann und muss auch das Land Verantwortung übernehmen. Andere Bundesländer, etwa Berlin, haben bereits mit der Erarbeitung eines gesetzlichen Rahmens für die demokratiefördernde Arbeit begonnen. Es ist gut, dass Mecklenburg-Vorpommern nun diesem Beispiel folgen will.“
Hintergrund:
Nach der Bundestagswahl hatten CDU und AfD Kleine Anfragen zur Finanzierung von Organisationen gestellt, die sich Anfang des Jahres an Demonstrationen für Demokratie und Menschenrechtsschutz beteiligt hatten. Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE hatten daraufhin mit einem Antrag (Drucksache 8/4743) den Versuch zurückgewiesen, diese zivilgesellschaftlichen Aktivitäten als vermeintliche Verstöße gegen ein Neutralitätsgebot zu delegitimieren. Sie forderten jedoch lediglich die Bundesebene auf, die betreffenden Organisationen zu unterstützen. Durch den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen wurde (Drucksache 8/4801), wird die Landesregierung nun zusätzlich aufgefordert, mit einem Landesdemokratiefördergesetz diese Organisationen finanziell abzusichern.
Hinweise:
Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD „Demokratie stärken – Sie lebt vom Diskurs“ (Drucksache 8/4743) vom 26. März 2025
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 8/4801) vom 10. April 2025

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