Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz vorgelegt // Oehlrich: „Frauen und Kinder brauchen jetzt Schutz und nicht erst 2032“

Die Fraktionsvorsitzende der bündnisgrünen Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Constanze Oehlrich, bewertet die Pläne der Landesregierung zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes grundsätzlich positiv, mahnt jedoch deutlich schnellere und verbindlichere Schritte an.

„Dass die Landesregierung das Hilfenetz jetzt strukturell ausbauen will, ist überfällig. Die Realität ist: Frauen und Kinder werden in Mecklenburg-Vorpommern jeden Tag Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt. Wer Schutz sucht, darf nicht an fehlenden Plätzen, langen Wegen oder überlasteten Beratungsstellen scheitern.“

Laut Landesregierung wurden allein 2025 knapp 7100 Fälle von Gewalt gegen Erwachsene registriert, davon 87 Prozent gegen Frauen. Hinzu kommen mehr als 6100 betroffene oder mitbetroffene Kinder und Jugendliche. Gleichzeitig mussten in den vergangenen Jahren immer wieder Frauen abgewiesen werden, weil Schutzplätze fehlten.

Oehlrich erklärt: „Die vorgelegten Ausbauziele für 2026 und 2032 zeigen endlich einen ernsthaften Versuch, das Beratungs- und Hilfenetz auch im ländlichen Raum zu erweitern. Gerade zusätzliche Außenstellen und Interventionsangebote sind wichtig für ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern. Viele Betroffene können bislang Hilfe nur schwer erreichen, insbesondere ohne Auto, mit Kindern oder unter Kontrolle gewalttätiger Partner.“

„Die Istanbul-Konvention verpflichtet uns zu tatsächlichem Schutz, Symbolpolitik reicht nicht aus“, so die Fraktionsvorsitzende weiter. „Schutz muss erreichbar, barrierefrei und sofort verfügbar sein und nicht erst in sieben Jahren.“

Kritisch ist, dass der Ausbauplan zentrale strukturelle Probleme bislang nur unzureichend beantwortet. Die ROSIS-Evaluation hat deutlich gemacht, dass das Hilfesystem nicht nur unter Platzmangel leidet, sondern vor allem unter Fachkräftemangel, Überlastung und fehlender Koordination zwischen Polizei, Justiz, Jugendhilfe und Beratungsstrukturen.

Oehlrich kritisiert: „Es reicht nicht aus, nur neue Standorte auf Karten einzuzeichnen. Entscheidend wird sein, ob in den Einrichtungen dauerhaft qualifiziertes Personal arbeitet, ob Beratungen kurzfristig erreichbar sein werden und ob vulnerable Gruppen tatsächlich Zugang erhalten. Besonders Frauen mit Behinderung, Migrantinnen, queere Betroffene sowie psychisch belastete oder suchtkranke Frauen werden bislang noch zu wenig berücksichtigt.

Wer die Istanbul-Konvention ernst nimmt, muss Schutz als Teil öffentlicher Daseinsvorsorge verstehen. Frauenhäuser und Beratungsstellen sind keine freiwillige Sozialleistung, sondern lebenswichtige Infrastruktur.“

Wir fordern deshalb einen schnelleren Ausbau der Frauenhausplätze, verbindliche landesweite Standards, eine dauerhaft gesicherte Finanzierung, bessere Arbeitsbedingungen für Fachkräfte sowie eine stärkere Prävention und bessere Koordination zwischen allen beteiligten Institutionen.

Oehlrich betont abschließend: „Die Landesregierung muss jetzt liefern. Nach Jahren zunehmender Gewalt an Frauen darf Mecklenburg-Vorpommern nicht erneut wertvolle Zeit verlieren. Bei einem Zukunftsplan auf dem Papier darf es nicht bleiben. Die Betroffenen brauchen schon heute reale Sicherheit in ihrem Alltag.“


Constanze Oehlrich MdL
Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin