Der Landtag berät über eine Verfassungsänderung zur Absicherung des Landesverfassungsgerichts. Die Fraktionen von SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der das Gericht vor politisch motivierter Einflussnahme schützen und seine Handlungsfähigkeit dauerhaft sichern soll.
Zur ersten Lesung erklärt die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Constanze Oehlrich: „Diese Reform ist ein notwendiger Schritt. Sie soll sicherstellen, dass das Landesverfassungsgericht auch unter veränderten und komplexeren Mehrheitsverhältnissen arbeitsfähig bleibt. Wir tragen Verantwortung dafür, zentrale Institutionen vor einer möglichen autoritären Einflussnahme zu schützen.“
„Wir müssen vorbereitet sein“
Oehlrich betont die Bedeutung einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit für den Rechtsstaat: „Unser Landesverfassungsgericht schützt Grundrechte, setzt klare Grenzen für staatliches Handeln und sorgt dafür, dass politische Konflikte nach Recht und Gesetz entschieden werden. Deshalb müssen wir es wirksam vor gezielter politischer Einflussnahme schützen. Die Erfahrung in Thüringen zeigt, wie schnell versucht wird, Gerichte zu delegitimieren und die Verbindlichkeit ihrer Entscheidungen in Frage zu stellen. Darauf müssen wir vorbereitet sein.“
Zugleich stellt sie klar, dass der Entwurf nur einen Mindestschutz darstellt: „Wir hätten uns gewünscht, weitere Institutionen wie die Landeszentrale für politische Bildung oder den Landesrechnungshof stärker abzusichern.“
Unverständnis über CDU-Ablehnung
Mit Blick auf ihr Verhalten in der Abstimmung kritisiert Oehlrich die Haltung der CDU: „Die CDU-Fraktion konnte bislang kein überzeugendes Argument dafür vorbringen, warum diese Reform entbehrlich sein soll. Die Ablehnung selbst einer Ausschussüberweisung ist nicht nachvollziehbar, zumal vergleichbare Maßnahmen auf Bundesebene und in anderen Ländern – etwa in Sachsen-Anhalt – von der CDU mitgetragen wurden.“
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur weiteren Beratung in den Rechts- und den Finanzausschuss überwiesen. Oehlrich verweist auf die Möglichkeit weiterer Anpassungen des Gesetzentwurfs im parlamentarischen Verfahren: „Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern hat konstruktive Vorschläge eingebracht, die wir ausdrücklich begrüßen. Genau diese sachliche Auseinandersetzung brauchen wir. Wir werben weiterhin für eine gemeinsame Lösung in den Ausschussberatungen. Es geht hier nicht um Parteitaktik, sondern um die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats.“

Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin