Hammerskins-Antrag abgelehnt // Oehlrich: „Falsches Signal im Kampf gegen rechtsextreme Strukturen“

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden sollte, ein Verbot der rechtsextremistischen „Hammerskins“-Chapter „Mecklenburg“ und „Pommern“ nach dem Vereinsgesetz zu prüfen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auszusprechen.

Ablehnung ist falsches Signal im Kampf gegen rechtsextreme Strukturen

„Die Ablehnung dieses Antrags ist ein falsches Signal“, erklärt Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion. „Gerade nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wäre es wichtig gewesen, deutlich zu machen, dass Mecklenburg-Vorpommern rechtsextreme Netzwerke nicht aus dem Blick verliert und vorhandene rechtliche Spielräume konsequent nutzt.“

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Dezember 2025 das bundesweite Verbot der Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ aus formalen Gründen aufgehoben, weil eine Dachorganisation nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte. Zugleich wies das Gericht die Länder auf die Möglichkeit hin, regionale Zusammenschlüsse eigenständig zu prüfen und gegebenenfalls zu verbieten.

Insbesondere zur Haltung von SPD und LINKE äußert sich die Innenpolitikerin kritisch: „Beide Fraktionen betonen regelmäßig, wie ernst sie den Kampf gegen Rechtsextremismus nehmen. Umso unverständlicher ist es, dass sie sich heute nicht einmal zu einer Prüfung eines möglichen Vereinsverbots bekennen konnten.“

Selbstauflösung: ein bekanntes Muster rechtsextremer Gruppierungen, wenn ein Verbot droht

Oehlrich verweist auf umfangreiche Erkenntnisse zu den Chaptern in Mecklenburg-Vorpommern. Bei Durchsuchungen im Jahr 2023 wurden unter anderem Waffen, Munition und Sprengstoff sichergestellt. Zudem belegen aktuelle Recherchen, dass Mitglieder der Chapter „Mecklenburg“ und „Pommern“ weiterhin aktiv und international vernetzt sind. Hinweise auf eine gegenüber dem Bundesinnenministerium erklärte Selbstauflösung der Chapter im Dezember 2025 seien lediglich Selbstauskünfte und änderten nichts an der Notwendigkeit staatlicher Prüfung.

„Es ist ein bekanntes Muster rechtsextremer Gruppierungen, sich auf dem Papier für aufgelöst zu erklären, wenn ein Verbot droht“, so Oehlrich. „Entscheidend ist nicht eine formale Erklärung, sondern die Frage, ob weiterhin Aktivitäten, personelle Zusammenschlüsse und Netzwerke bestehen. Genau deshalb braucht es eine gründliche Prüfung.

Wir Bündnisgrüne werden auch weiterhin konsequent darauf drängen, dass rechtsextreme, gewaltbereite Strukturen im Land zerschlagen werden“, stellt Oehlrich klar. „Dazu sollte sich auch der Landtag bekennen.“


Hintergrund:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Regionale Hammerskins Chapter ,Mecklenburg‘ und ,Pommern‘ verbieten“ (Drucksache 8/6167) vom 14.1.2026:
https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/69935/8_6167_regionale_hammerskins_chapter_mecklenburg_und_pommern_verbieten


Constanze Oehlrich MdL
Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin