Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern kritisiert den heute im Landtag debattierten Entwurf für ein neues Landeswassergesetz als unzureichend. Zwar enthält die Novelle moderate Verbesserungen, doch insgesamt bleibt der Gesetzentwurf deutlich hinter dem zurück, was angesichts der Klimakrise und des ökologischen Zustands vieler Gewässer dringend notwendig wäre.
Moorschutz bleibt weitgehend ungeregelt
Dr. Harald Terpe, umwelt- und agrarpolitischer Sprecher der bündnisgrünen Fraktion, äußerte sich in seiner Landtagsrede deutlich: „Der Gesetzentwurf ist ein kleines Pflaster auf einer Wunde, die eigentlich eine umfassende Operation benötigt.“ Besonders kritisch sieht die Fraktion das vollständige Fehlen konkreter Regelungen zum Moorschutz. „Mecklenburg-Vorpommern ist das moorreichste Bundesland Deutschlands. Unsere Moore könnten, wenn sie intakt wären, jährlich Millionen Tonnen CO₂ speichern. Stattdessen sind sie Emissionsquellen“, so Terpe. Der Gesetzentwurf enthalte jedoch „fast nichts“ zum Thema Moorschutz – weder gesetzliche Vorgaben zur Wiedervernässung noch spezifische Schutzregelungen für Moore als besonders wertvolle, wasserabhängige Ökosysteme.
Wasserrückhalt muss ins Zentrum rücken
Auch beim Thema Wasserrückhalt in der Landschaft sehen die Bündnisgrünen dringenden Handlungsbedarf. „Seit Jahrzehnten ist unsere wasserwirtschaftliche Infrastruktur darauf ausgelegt, Wasser möglichst schnell abzuleiten. Dieses Paradigma müssen wir umkehren“, erklärte Terpe. Zwar werde im Gesetzentwurf erstmals festgehalten, dass Wasserrückhalt Teil der Gewässerunterhaltung sein kann, doch konkrete Maßnahmen, Zielvorgaben oder Fristen fehlen vollständig. „Vor allem auf landwirtschaftlichen Flächen muss die Entwässerung reduziert werden – das wäre echte Vorsorge gegen Dürre, Extremwetter und Bodendegradation“, betonte Terpe.
Wasser- und Bodenverbände nicht neu ausgerichtet
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt der Fraktion betrifft die Rolle der Wasser- und Bodenverbände. „Diese Verbände könnten Schlüsselakteure einer modernen, klimaresilienten Wasserwirtschaft sein“, so Terpe. „Doch statt ihre Aufgaben neu zu definieren – weg von der reinen Entwässerung, hin zu aktivem Wasserrückhalt und Moorschutz –, schreibt der Gesetzentwurf die überkommenen Strukturen einfach fort.“ Eine Neuausrichtung oder Verpflichtung zur klimaangepassten Flächenbewirtschaftung fehle völlig.
Bündnisgrüne bieten konstruktive Mitarbeit an
Die bündnisgrüne Landtagsfraktion fordert deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs und bietet ihre konstruktive Mitarbeit im parlamentarischen Verfahren an. „Mecklenburg-Vorpommern hat die Chance, bundesweit Vorreiter zu werden – für Moorschutz, für Wasserrückhalt, für eine klimaresiliente Wasserwirtschaft“, sagte Terpe. „Es geht mit diesem Gesetz um nicht weniger als den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und um Klimagerechtigkeit für kommende Generationen.“

Umwelt- und agrarpolitischer Sprecher