Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat nach mehreren Absagen nun seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Nord Stream 2/Klimastiftung auszusagen – allerdings nur unter der Bedingung, dass die Befragung nicht öffentlich erfolgt. Aus Sicht der bündnisgrünen Landtagsfraktion ist eine nicht-öffentliche Vernehmung Schröders nicht hinnehmbar.
Der Obmann der Fraktion im Ausschuss, Hannes Damm, sagt: „Es ist ein Erfolg, dass Gerhard Schröder nun grundsätzlich zu einer Aussage im Untersuchungsausschuss bereit ist. Eine nicht-öffentliche Befragung lehnen wir jedoch entschieden ab. Wir haben Verständnis dafür, dass der Gesundheitszustand des Altkanzlers berücksichtigt werden muss – deshalb haben wir die Möglichkeit einer Videobefragung in unserem Vorschlag ausdrücklich eingeräumt. Das darf jedoch nicht dazu führen, dass sich ein so bedeutender Zeuge einer öffentlichen Aussage entzieht. Gerade bei einer Person des öffentlichen Lebens wie dem Altkanzler, dessen enge Verflechtungen mit Nord Stream 2, Russland und Präsident Putin seit Jahren zu Recht kritisch diskutiert werden, überwiegt das öffentliche Interesse klar.
Eine Befragung hinter verschlossenen Türen würde dem berechtigten Transparenzanspruch der Öffentlichkeit nicht gerecht. Nur in Ausnahmefällen ist ein Ausschluss der Öffentlichkeit bei Zeug*innenvernehmungen zulässig – etwa bei Geschäftsgeheimnissen oder wenn die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sein könnte. Im Fall Gerhard Schröder kann der Ausschuss das für einzelne Fragen prüfen. Ein vollständiger Ausschluss der Öffentlichkeit ist aber aufgrund verfassungsrechtlicher Hürden undenkbar und mit dem Gesetz nicht vereinbar.“

stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Obmann im PUA Nord Stream 2/Klimastiftung