Am heutigen Sitzungstag des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Nord Stream 2/Klimastiftung trat Justizministerin Jacqueline Bernhardt (DIE LINKE) als einzige Zeugin auf. Im Zentrum der Befragung standen unter anderem das Verhalten des Justizministeriums nach Kriegsbeginn und dessen Rolle bei der Satzungsänderung der Stiftung.
„Das Justizministerium trieb diese Satzungsänderung schon voran, bevor das von der Landesregierung beauftragte Rechtsgutachten zur Auflösung der Klimastiftung überhaupt vorlag. Der Landtag wurde darüber vorab nicht informiert, obwohl es einen gültigen Landtagsbeschluss gab, auf die Auflösung hinzuwirken“, kritisiert Hannes Damm, Obmann der bündnisgrünen Fraktion im Untersuchungsausschuss. „Diese Doppelmoral ist erschreckend: Öffentlich sprach man von Transparenz und Aufarbeitung – tatsächlich schuf man parallel neue Fakten, die eine Auflösung der Stiftung rechtlich erschwerten.“
Zugleich offenbarte die Befragung, dass das Ministerium den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Stiftung – also die direkte Unterstützung für Nord Stream 2 – überhaupt nicht auf seine rechtliche Relevanz geprüft hatte. Obwohl Professorin Weitemeyer in ihrem Rechtsgutachten genau diesen Aspekt als besonders kritisch hervorgehoben hatte, beschränkte sich das Justizministerium auf die Frage, ob die Stiftung formal noch Klimaschutzprojekte durchführe.
Wie die heutige Zeuginvernehmung auch deutlich machte, wurde eine ernsthafte Auflösung der Stiftung nach Beginn des russischen Angriffskriegs nie in Erwägung gezogen. Stattdessen entfernte das Justizministerium ohne rechtliche Not sämtliche Bezüge zur Nord Stream 2 AG aus der Stiftungssatzung. „Statt rechtlich zu prüfen, ob die Stiftung wegen ihrer Gründung zur Fertigstellung der Pipeline sittenwidrig war, hat das Ministerium schlicht die Satzung bereinigt – und damit die Mär gesichert, der Hauptzweck der Stiftung sei Klimaschutz gewesen“, so Damm weiter.
Mit den Stimmen von SPD, DIE LINKE und AfD wurde zudem zunächst verhindert, dass Hannes Damm eine Frage zur zentralen Gründungsmotivation der Stiftung stellen durfte – ob also tatsächlich Klimaschutz oder doch die Fertigstellung von Nord Stream 2 im Vordergrund stand. Erst später äußerte sich Ministerin Bernhardt dazu ausweichend: Sie könne sich nicht erinnern – es sei schließlich schon vier Jahre her.
Dazu Hannes Damm: „Wenn man die Regierungsvertreter*innen schließlich gestellt hat und sie sich völlig in Widersprüche verstricken, verlieren sie plötzlich und ganz spontan ihre Erinnerungen. Dabei muss Bernhardt – damals noch Landtagsabgeordnete – anhand der öffentlichen Debatte im Parlament klar gewesen sein: Anlass für die Gründung der Stiftung war einzig, die Pipeline fertigzubauen. So etwas vergisst man nicht – erst recht nicht, wenn später ein Angriffskrieg beginnt und die Pipeline gesprengt wird. Offenbar schiebt die Ministerin Erinnerungslücken vor, um sich nicht zu Stiftungszweck und Satzungsänderung erklären zu müssen.“
Gerhard Schröder soll erneut geladen werden
In der anschließenden Beratungssitzung beschloss der Untersuchungsausschuss zum dritten Mal die Ladung von Altkanzler Gerhard Schröder für den 17. Oktober 2025. Schröder war den bisherigen Terminen unter Verweis auf gesundheitliche Gründe ferngeblieben – gleichzeitig trat er zuletzt wieder öffentlich in Erscheinung. Daher soll Schröder nun bis zum 31. August ein amtsärztliches Gutachten vorlegen, das seine Vernehmungsfähigkeit prüft.
Damm: „Selbstverständlich wollen wir Herrn Schröder keine unverhältnismäßige gesundheitliche Belastung aufbürden. Dennoch muss der verfassungsmäßige Auftrag und das Informationsinteresse des Untersuchungsausschusses erfüllt werden. Sein oberflächliches Schreiben ist hierfür nicht ausreichend. Es ist völlig richtig, dass Gerhard Schröder erneut geladen und endlich vernommen wird. Das von uns geforderte amtsärztliche Gutachten wird nun helfen einzuschätzen, unter welche Bedingungen dies möglich ist.“

Obmann der bündnisgrünen Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, stellvertretender Fraktionsvorsitzender