Novellierung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes // Damm: „Klimaschutz und gefüllte Gemeindekassen können Hand in Hand gehen“

Auf der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags Mecklenburg-Vorpommern berichtete das Wirtschaftsministerium über die geplante Novelle des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes. Die Landesregierung plant, das Gesetz im Laufe dieses Jahres zu novellieren.

Hannes Damm, stellvertretender Vorsitzender und energiepolitischer Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern, kommentiert:

„Klimaschutz und gefüllte Gemeindekassen können Hand in Hand gehen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Es ist höchste Zeit, dass das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz novelliert wird. Stand jetzt wird Rot-Rot die Chancen des Gesetzes aber wieder nicht nutzen.

Das Ziel, Gemeinden und Bürger direkt an Windrädern zu beteiligen, wurde bisher krachend verfehlt. In weniger als einer Hand voll Fällen kam die Bürgerbeteiligung überhaupt zur Anwendung. Die gesetzliche Grundlage war dünn und der bürokratische Aufwand zu groß. Die Landesregierung möchte sich nun auch bei der Novellierung wieder aus der Verantwortung stehlen, die entscheidende Weichenstellung wird wohl wieder nicht vorgenommen.

Es braucht eine attraktive und einfache Standardlösung für die Beteiligung der Gemeinden. Diese ist nicht in Sicht. Wir schlagen daher vor, Paragraph 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für alle Projekte in MV verpflichtend zu nutzen. So würden die Gemeinde risikolos und direkt etwa 40.000 Euro pro Windenergieanlage und Jahr erhalten. Auf diese Weise kommen schnell mehrere hunderttausend Euro im Jahr für die Gemeindekasse zusammen. Dieses Geld kann für Kitas, für die Freiwillige Feuerwehr und andere wichtige Projekte vor Ort genutzt werden. So kann die Energiewende gelingen.“


Hannes Damm MdL
stellvertretender Vorsitzender und energiepolitischer Sprecher