In der heutigen Plenardebatte wurde die Modernisierung des Kommunalrechts in zweiter Lesung beraten und beschlossen. Schwerpunkte der Kommunalverfassungsnovelle sind die digitale Partizipation an Entscheidungsprozessen, die verstärkte Einbindung von Beiräten in den politischen Willensbildungsprozess, die Besetzung von Ausschüssen und anderen Gremien sowie die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten.
Zum Ergebnis erklärt die Vorsitzende sowie innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag MV, Constanze Oehlrich:
„In ihrem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kommunalrechts versäumt es die Landesregierung, zeitgemäße und gerechte Antworten auf die zentralen Fragen unserer Zeit zu geben.
Modern wäre es, einen Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise zu leisten und den Klimaschutz als Pflichtaufgabe der Kommunen zu definieren. Modern wäre es, durch konkrete Regelungen über die digitale Sitzungsteilnahme für eine Verbesserung der Vereinbarkeit kommunalpolitischer Mandate mit Familie und Beruf zu sorgen.
Modern wäre es, für mehr Transparenz zu sorgen und eine Regelung über die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen vorzusehen. Modern wäre es, die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten durch verbindliche Regelungen über eine Vollzeittätigkeit zu stärken.
Modern wäre es, verbindliche Beteiligungsrechte von Beiräten zu regeln, um die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen sowie von Menschen mit Migrationsgeschichte berücksichtigen zu können.
All dies leistet der Gesetzentwurf der Landesregierung jedoch nicht. Mit unserem Änderungsantrag hat meine Fraktion Vorschläge für zeitgemäße Regelungen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Transparenz, Gleichstellung von Frauen und Männern und die Beteiligung von Beiräten eingebracht. Dieser Änderungsantrag wurde jedoch leider abgelehnt.“