Landesplanungsgesetz zum Windenergieausbau beschlossen // Damm: „Gesetz sorgt für Planungsunsicherheit und Risiko des ungesteuerten Ausbaus“

Heute wurde im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern die Novelle des Landesplanungsgesetzes in zweiter Lesung behandelt und mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Ziel der Gesetzgebung soll sein, die Festlegung von Windenergiegebieten im Bundesland zu regulieren, um den Vorgaben des Bundes gemäß dem Wind-an-Land-Gesetz gerecht zu werden. Das Bundesgesetz sieht bis 2032 mindestens 2,1 Prozent der Landesfläche für den Windenergieausbau vor. Die bündnisgrüne Landtagsfraktion hat dem Landesgesetz nicht zugestimmt. Hannes Damm, der energiepolitische Sprecher der Fraktion, erläutert die Gründe:

„Die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes auf Landesebene entbehrt jeglicher Logik und trägt zur Verunsicherung aller Beteiligten bei. Wir haben im Lauf der Beratungen mehrere Änderungsanträge vorgebracht, jedoch ist die rot-rote Koalition auf keinen unserer Vorschläge eingegangen. Ein derart stümperhaftes Gesetz, das sämtliche juristischen Ratschläge und Warnungen der angehörten Expert*innen buchstäblich in den Wind schlägt, können wir nicht unterstützen.“

Damm weist darauf hin, dass die bundesrechtliche Verpflichtung, mindestens 2,1 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen, Chancen bietet: „Diese Regelung könnte Klarheit für Bürger*innen, Wirtschaft und Netzausbau schaffen und durch Kalkulierbarkeit die Kosten des Netzausbaus reduzieren. Doch das Land plant, dass die zu erreichenden 2,1 Prozent gleichzeitig ein Maximum sein sollen, was die Planungsverbände in MV vor die große Herausforderung einer Punktlandung auf genau 2,1 Prozent stellt.

Dies ist nicht nur schwierig umzusetzen, sondern auch riskant: Wenn auch nur ein Hektar an Windenergiegebieten erfolgreich vor Gericht beklagt wird und damit aus der Planung herausfällt, könnte die Region automatisch unter das Mindestziel des Bundes rutschen. In solch einem Fall darf keine raumordnerische Planung des Windenergieausbaus mehr erfolgen. Das bedeutet konkret: keine landesgesetzlichen Mindestabstände zu Siedlungen und keine besondere Rücksicht auf Natur- und Denkmalschutz.“


„Gesetz sorgt für Planungsunsicherheit und Risiko des ungesteuerten Ausbaus der Windenergie“


„Wie genau die sichere Erreichung der Ziele gelingen soll, weiß die Landesregierung offenkundig selbst nicht. Ihr sind die Unschärfen im Gesetz völlig bewusst, und sie geht schon jetzt davon aus, dass es eine Klärung nur vor dem Oberverwaltungsgericht geben wird. Statt also ein von vornherein praxistaugliches Gesetz zu verabschieden, setzt die Landesregierung offenbar darauf, vor Gericht Schonfristen zu erwirken. Das beschlossene Gesetz bringt damit leider vor allem Planungsunsicherheit und birgt das Risiko eines verzögerten und letztendlich möglicherweise ungesteuerten Ausbaus der Windenergie. Zudem werden damit die Kosten des Netzausbaus für die Menschen in MV entgegen aller Forderungen der Landesregierung auf Bundesebene in die Höhe getrieben.“



Hintergrund:

Die Novelle des Landesplanungsgesetzes zielt darauf ab, die aus dem Wind-an-Land-Gesetz resultierenden Verpflichtungen zur Ausweisung von 2,1 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete umzusetzen. Während der öffentlichen Anhörung haben jedoch die meisten Expert*innen davor gewarnt, die Planungsregionen zu einer Punktlandung zu zwingen (siehe hierzu die Aussagen von Dr. Nils Wegner (siehe Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf, S. 27), Johann-Georg Jaeger (ebd., S. 28), Prof. Sabine Schlacke (ebd., S. 33)).

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (Drucksache 8/3492) vom 6. März 2024


Hannes Damm MdL
Klima- und energiepolitischer Sprecher