Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hat heute die Klage der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV gegen die Schenkungssteuerbescheide des Finanzamts Ribnitz-Damgarten abgelehnt. Eine Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
Hannes Damm, Obmann für die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, kommentiert das Urteil: „Das Urteil ist grundsätzlich eine gute Nachricht. Dennoch wirft der anhaltende Streit ein schlechtes Licht auf Landesregierung und Klimastiftung. Es wiegt schwer, wenn ein ehemaliger Ministerpräsident der aktuellen Landesregierung vor Gericht erneut politische Einflussnahme auf ein Steuerverfahren vorwirft. Indem Erwin Sellering behauptet, das Finanzministerium habe von einem Tag auf den anderen seine Sichtweise geändert und plötzlich eine Steuerpflicht angenommen, sät er weiterhin Zweifel.“
Damm wies darauf hin, dass durch die von Stiftungsvorstand Erwin Sellering vorgetragenen Anschuldigungen offenbar wurde, dass die Landesregierung noch immer Unterlagen zurückhält: „Erwin Sellering zitierte heute aus Schriftwechseln zwischen Landesfinanzministerium und Bundesfinanzministerium. Diese Unterlagen liegen dem Untersuchungsausschuss zur Klimastiftung bis heute nicht vor. Dadurch behindert die Landesregierung die Aufklärung der Vorgänge.“
Ein weiterer Punkt, der durch die gerichtliche Auseinandersetzung zutage trat, war die wechselnde Haltung der Landesregierung zur Klimastiftung. Damm erklärte: „Die Landesregierung verändert ihre Sichtweise auf die Klimastiftung je nach Bedarf. Im Steuerbescheid wurde die Steuerpflicht mit dem Argument begründet, dass der wesentliche Zweck der Stiftung die Vollendung der Pipeline Nord Stream 2 für ein Privatunternehmen mit Sitz in der Schweiz gewesen sei. Gerade dieser Sichtweise hatte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig jedoch seit Gründung der Stiftung immer widersprochen.“
Ihr Vorgänger, Ex-Ministerpräsident Erwin Sellering, kündigte heute bereits an, in Revision zu gehen und die Angelegenheit vor den Bundesfinanzhof zu bringen. Damm resümierte: „Das ist sein gutes Recht. Dennoch sollte es den Verantwortlichen der Klimastiftung langsam zu denken geben, dass sie ihre Gerichtsprozesse reihenweise verliert. Die Gerichtsbilanz der Klimastiftung steht jedenfalls im krassen Widerspruch zu den sehr selbstbewusst vorgetragenen Rechtsauffassungen des früheren Ministerpräsidenten und Juristen Sellering.“