Bündnisgrüne fordern gesetzliche Verbindlichkeit für Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen // Damm: „Ohne Verpflichtung für Land und Kommunen geht es nicht“

Heute wurde im Landtag Mecklenburg-Vorpommern der Entwurf der Landesregierung für das „Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz“ (JVG MV) in erster Lesung beraten. Den darin enthaltenen Entwurf der Landesregierung für ein „Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz“ kommentiert Hannes Damm, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission „Jung sein in MV“ und jugendpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Dem Gesetzentwurf der Landesregierung fehlt die verpflichtende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an künftigen politischen Entscheidungen auf kommunaler und Landesebene. Nach dem Willen von Rot-Rot sind nur so genannte Soll-Regelungen für die Einrichtung von Kinder- und Jugendgremien vorgesehen. Änderungsbedarf daran hat die Landesregierung weder nach der Verbandsanhörung noch nach Vorlage eines Gutachtens der Enquete-Kommission ,Jung sein in MV’ anerkannt, obwohl unisono die Forderung nach Verbindlichkeit laut wurde. Auch die Bewertung des Städte- und Gemeindetags, welcher den Gesetzentwurf als ‚Symbolgesetz‘ bezeichnete, ließ die Landesregierung bislang unbeeindruckt. Stand jetzt kommen die Rechte von Kindern und Jugendlichen zur politischen Mitwirkung viel zu kurz. Doch ohne eine verpflichtende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Land und Kommunen darf es nicht gehen!“

„Offenbar meint es Rot-Rot mit den Rechten junger Menschen nicht ernst“

„Dass ausgerechnet die Regierung unter Manuela Schwesig, die als Ministerin in Land und Bund viele Jahre persönlich für Kinder- und Jugendrechte zuständig war, ein derart unverbindliches Gesetz vorlegt, ist nicht nachvollziehbar. Auch wird der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung der UN-Kinderrechtskonvention nicht gerecht. Offenbar meint es Rot-Rot mit den Rechten junger Menschen nicht ernst. Die Gelegenheit, uns vom Gegenteil zu überzeugen, haben die Abgeordneten von SPD und DIE LINKE in den anstehenden Ausschussberatungen.“

„Aus optionalen Kann-Regelungen müssen verpflichtende Muss-Regelungen werden“

Constanze Oehlrich, parlamentarische Geschäftsführerin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sprecherin für Demokratiepolitik und Migration, ergänzt im Hinblick auf das Gesetzespaket als Ganzes und mit Fokus auf das Integrations- und Teilhabegesetz:

„Ein Problem zieht sich durch: Die Landesregierung hinkt mit ihrem Gesetzesvorhaben Jahre hinterher und bleibt dann auch noch mit ihren Vorlagen weit hinter den fachlichen Mindestanforderungen zurück. Das ist inakzeptabel, zumal es hier um grundlegende Rechte breiter gesellschaftlicher Gruppen geht.

Der vorgelegte Entwurf für ein Integrations- und Teilhabegesetz verfehlt das selbst gesteckte Ziel, eine chancengerechte Teilhabe für alle Menschen in unserem Land zu ermöglichen, unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Dafür müssen aus optionalen Kann-Regelungen verpflichtende Muss-Regelungen werden, so wie die über die Bestellung eines oder einer Landesintegrationsbeauftragten.

Dazu gehört auch, die Kommunen stärker in die Pflicht zu nehmen. Wir fordern, dass Beiräte für Migration und Integration nicht erst für eine Gemeindegröße ab 10.000 Einwohner*innen vorgesehen werden, sondern bereits deutlich darunter – denn Menschen mit Einwanderungsgeschichte leben selbstverständlich auch in kleineren Gemeinden. Darauf werden wir in den weiteren Beratungen drängen.“


Hinweis:

Entwurf eines Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie zur Änderung anderer Gesetze (Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz – JVG MV) (Drucksache 8/2714).


Hannes Damm MdL
Stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission und jugendpolitischer Sprecher