Heute wurde vor dem Landesverfassungsgericht Greifswald über eine Klage des bündnisgrünen Landtagsabgeordneten Hannes Damm gegen die Landesregierung verhandelt. In dem Organstreitverfahren geht es um die Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch die unvollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage 8/379 „Akteurinnen/Akteure, Treffen und Korrespondenzen im Kontext der Klimastiftung“.
Damm hatte die Kleine Anfrage im Februar 2022 eingereicht, die Antwort der Landesregierung erfolgte im März 2022 durch Innenminister Christian Pegel. Im Nachhinein wurden zahlreiche Treffen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und verschiedener Kabinettsmitglieder mit Vertreter*innen aus der Gaswirtschaft und insbesondere der Nord Stream 2 AG bekannt, die in der offiziellen Antwort auf die Kleine Anfrage fehlten. Dazu zählen zum Beispiel Meetings mit dem damaligen Geschäftsführer der Nord Stream 2 AG, Matthias Warnig, oder mit SPD-Altbundeskanzler Gerhard Schröder. In der heutigen Verhandlung wurden Kläger und Beklagte angehört. Das Urteil soll am 25. Januar 2024 verkündet werden.
Damm: „Die Verhandlung hat gezeigt, dass wir einen funktionierenden Rechtsstaat haben und unsere verfassungsmäßigen Rechte vor Gericht einklagen können. Die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts, Monika Köster-Flachsmeyer, bestätigte in der Verhandlung, dass meine parlamentarische Anfrage auch nach ihrer vorläufigen Auffassung unvollständig beantwortet und damit die Landesverfassung verletzt wurde. Ich bin daher optimistisch, dass das Gericht auch in seinem Urteil zu diesem Schluss kommt. Die Vertreter*innen der Landesregierung hingegen beharrten heute auf ihrem Standpunkt, allen Pflichten vollständig und gewissenhaft nachgekommen zu sein.
Das Fragerecht von Abgeordneten ist ein hohes Gut und hat aus gutem Grund Verfassungsrang. Es ist eines der wichtigsten Instrumente der Opposition, um die Arbeit der Landesregierung zu kontrollieren. Im Fall von Nord Stream 2 und der Klimastiftung müssen wir um diese Transparenz leider immer wieder streiten. Doch es lohnt sich, hier hartnäckig zu bleiben. Allein in den letzten Monaten musste die Landesregierung mehrfach Akten nachliefern, die angeblich längst gelöscht waren oder nie existiert haben sollen.“
Hinweis:
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Akteurinnen/Akteure, Treffen und Korrespondenzen im Kontext der ,Klimastiftung'“ (Drucksache 8/379) vom 30. März 2022 inklusive Antwort der Landesregierung finden Sie hier.