Gericht lehnt Eilantrag der Klimastiftung ab // Oehlrich: „Das Gericht stärkt die Rechte des Parlaments“

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat gestern den Eilantrag der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV gegen die Herausgabe der Jahresabrechnung 2022 an den Rechtsausschuss abgelehnt. Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern und Obfrau im Rechtsausschuss, begrüßt die Entscheidung des Gerichts:

„Es ist schon erstaunlich, wie sich Erwin Sellering als ehemaliger Verwaltungsrichter regelmäßig vor Gericht verkämpft. Auch in der Causa ,Jahresbericht 2022‘ ist die Rechtslage von Beginn an eindeutig gewesen: Nach Artikel 40 der Landesverfassung kann eine Mehrheit der Ausschussmitglieder zur Kontrolle der Landesregierung die Vorlage von Akten verlangen. Dies wurde nun vom Verwaltungsgericht Schwerin bestätigt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Interesse an der parlamentarischen Kontrolle des Regierungshandelns gegenüber dem Interesse der Antragstellerin an der Geheimhaltung der Unterlagen überwiege. Damit stärkt das Gericht die Rechte des Parlaments. Das ist ein wichtiges Signal.

Der Jahresbericht 2022 der Klimastiftung wird Aufschluss darüber geben, welche Geschäfte mit russischen Geld getätigt wurden im ersten Jahr von Putins Angriffskrieg auf die Ukraine.“


Constanze Oehlrich MdL Rechtspolitische Sprecherin