Polizeigesetz der Landesregierung schafft neue Rechtsunsicherheiten // Oehlrich: „Effektiver Grundrechtsschutz sieht anders aus“

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 9. Dezember 2022 mehrere Vorschriften des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) für nicht vereinbar mit der Verfassung erklärt. Die Mehrheit der Vorschriften sah das Gericht noch für korrigierbar an, einige erklärte es jedoch für nichtig. Der bereits im März in Reaktion auf dieses Urteil in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sah daraufhin eine konsequente Streichung der vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Vorschriften des SOG vor. Dieser Gesetzentwurf wurde jedoch gestern in zweiter Lesung abgelehnt. Stattdessen hat die Landesregierung gestern ihren eigenen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des SOG an bundesverfassungsrechtliche Vorgaben in den Landtag eingebracht.

Dazu erklärt Constanze Oehlrich, innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Mit ihrem Gesetzentwurf setzt die Landesregierung lediglich die Änderungen um, zu denen sie sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet sieht. Das Problem dabei ist: Anstatt wie im Entwurf meiner Fraktion für nichtig erklärte Vorschriften konsequent zu streichen, versucht die Landesregierung, diese zu korrigieren. Dadurch schafft sie neue Rechtsunsicherheiten. Die Beamt*innen der Landespolizei müssen sich sicher sein können, wann eine Maßnahme zulässig ist – und wann nicht. Das ist bei einer solchen Vorgehensweise nicht gegeben. Ein effektiver Schutz der Freiheitsrechte der Bürger*innen sieht anders aus.

Die Arbeit der Landespolizei kann nur so verfassungskonform sein, wie die ihr von der Gesetzgebung erteilten Befugnisse. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die Polizei mit verfassungskonformen Befugnissen auszustatten. Daran ist die Regierungskoalition jedoch wiederholt gescheitert. Jede Überwachungsmaßnahme greift in Freiheitsrechte ein. Eine Regelung, die der Polizei eine Überwachungsmaßnahme erlaubt, muss die erteilte Erlaubnis genau bestimmen – und sie muss verhältnismäßig, das heißt, zur Abwehr der identifizierten Gefahr geeignet, erforderlich und angemessen sein. Daraufhin werden wir den aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung in der nun folgenden Ausschussberatung genau prüfen.“


Hinweis:

Gesetzesentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und
Ordnungsgesetz – SOG M-V)
“ , Drucksache 8/1979


Constanze Oehlrich MdL
Rechtspolitische Sprecherin