In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag den Antrag der bündnisgrünen Fraktion „Anspruch von Mieterinnen/Mietern auf Zustimmung zur Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen bekannter machen“ behandelt. Dazu Hannes Damm, energiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:
„Vor etwa drei Monaten hat die Landesregierung ihr Förderprogramm für steckerfertige Photovoltaikanlagen gestartet, um Mieter*innen an der Energiewende zu beteiligen und ihnen eine finanzielle Entlastung zu verschaffen. Hierfür werden immerhin sechs Millionen aufgewendet, da Mieter*innen , im Gegensatz zu Eigentümer*innen, mit ihrer Wohnung kaum eigenen Maßnahmen zum Klimaschutz umsetzen können.
In der Praxis scheitert dieses Vorhaben allerdings krachend. Während der Fördertopf für Eigentümer*innen schon zur Hälfte ausgeschöpft wurde, haben Mieter*innen nicht einmal drei Prozent der Förderungen in Anspruch genommen. Das liegt vor allem daran, dass es für ihren Anspruch auf Balkonsolaranlagen keine explizite Rechtsgrundlage gibt. Zwar können Vermieter*innen laut einem Gerichtsurteil aus Stuttgart der Installation einer Balkonsolaranlage grundsätzlich nicht widersprechen, wenn die Installation sachgerecht, sicher und reversibel ist. Aber die allermeisten Mieter*innen scheuen verständlicherweise den Rechtsstreit mit ihren Vermieter*innen und verzichten daher auf die Nutzung von Solarenergie.
Um hier Abhilfe zu schaffen, fordern wir, dass der Landtag per politischem Richtlinienbeschluss klarstellt, dass Balkonkraftwerke unter den genannten Bedingungen grundsätzlich erlaubt sein sollen. Diese leisten einen Betrag zur Energiewende sowie zum Umwelt- und Klimaschutz. Das könnten Gerichte bei ihren Abwägungen der bisher nicht explizit geregelten Rechtsfrage berücksichtigen. Somit wäre es ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit für Mieter*innen, bis endlich eine bundeseinheitliche Regelung umgesetzt wird.
Dass alle Fraktionen anerkannt haben, dass diese erheblichen Hürden für Mieter*innen bestehen, sie jedoch keine eigene Lösung vorlegen und unseren Antrag durchweg ablehnen ist ein fatales Signal an alle Mieterinnen unseres Landes, die einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten und von eingesparten Energiekosten profitieren wollen. Hier muss also wiedereinmal der Bund die Kohlen aus dem Feuer holen. Bis es soweit ist, bleibt die Balkon-Solaranlage wohl weitestgehend ein Privileg von Immobilieneigentümer*innen.“
Hinweis:
Den Antrag „Anspruch von Mieterinnen/Mietern auf Zustimmung zur Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen bekannter machen“ (Drucksache 8/1548) vom 23. November 2022 finden Sie hier.