In der heutigen Sitzung des Landtags wurde der bündnisgrüne Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien behandelt. Hannes Damm, energiepolitischer Sprecher der Fraktion, erläutert die Initiative:
„Um den Herausforderungen der fortschreitenden Klimakrise und der Sicherstellung der Energieversorgung erfolgreich zu begegnen, muss der Konflikt zwischen Denkmalschutz und der Nutzung erneuerbarer Energien aufgelöst werden. Die Windkraftbranche klagt seit Monaten über das Blockadeverhalten der Denkmalschutzbehörde des Landes. Angesichts der langen Verzögerungen von Genehmigungsverfahren, weil Stellungnahmen des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) viel zu spät kommen oder ganz ausblieben, ist das auch all zu verständlich. Symbolisch dafür stehen 14 Anlagen der Windertrag GmbH, die seit unglaublichen sieben Jahren im Genehmigungsverfahren feststecken. Und das ist bei Weitem kein Einzelfall.
Sowohl die Landesregierung als auch der Landtag haben mit dem heute beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie anerkannt, dass Verzögerungen beim Ausbau – neben dem Naturschutz – insbesondere bei den Belangen des Denkmalschutzes auftreten. Von einem Einklang kann also noch nicht die Rede sein.
Trotzdem lehnt die Landesregierung eine Ausschussberatung unseres Initiative ab. Lieber ruht sich Rot-Rot auf dem bisherigen Verfahren und der gesetzlichen Frist von vier Wochen zum Abgeben einer Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde aus. Wenn dieses Vorgehen auch nur ansatzweise so effizient wäre, wie es die Landesregierung darstellt, gäbe es nicht rund 100 Windkraftanlagen in MV, die sich aufgrund des Denkmalschutzes schon seit Jahren im Genehmigungsstau befinden. Hier fehlt offenbar das Grundlagenwissen zur eigentlichen Problemlage.
„Position der Landesregierung ist ein Bekenntnis zum Stillstand“
Der Masterplan von Ministern Martin zur Beschleunigung der Verfahren besteht nun in der Schaffung von vier neuen Stellen im LAKD. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass sich die Antragsstellungen zum Bau neuer Anlagen zur Gewinnung Erneuerbarer Energien in naher Zukunft vervielfachen werden. Vier neue Mitarbeitende reichen nicht einmal aus, um diesen Umstand Rechnung zu tragen, geschweige denn den jahrelangen Genehmigungsstau abzuarbeiten. Insofern ist die Position der Landesregierung tatsächlich nichts anderes als ein Bekenntnis zum Stillstand.“
Hintergrund:
In §7 Absatz 3 Nummer 2 des Denkmalschutzgesetzes wäre durch den vorliegenden Gesetzentwurf festgelegt, dass das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Regel den Denkmalschutz überwiegt, wenn in das äußere Erscheinungsbild nur reversibel oder in die Substanz des Denkmals nur geringfügig eingegriffen wird.
Hinweis:
Den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 8/1742) vom 11. Januar 2023 finden Sie hier.