Hannes Damm, energiepolitischer Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, hat im Dezember 2022 eine zweite Kleine Anfrage zum Genehmigungsstand für Photovoltaik-Freiflächen mittels des sogenannten Zielabweichungsverfahrens gestellt. Die Antworten der Landesregierung zeichnen weiterhin – wie bereits ein halbes Jahr zuvor – ein ernüchterndes Bild.
Rahmenbedingungen bremsen Solarausbau weiter aus
Hannes Damm kommentiert: „Das vor eineinhalb Jahren eingeführte Zielabweichungsverfahren sollte die Genehmigungen von Photovoltaik-Freiflächen beschleunigen. Seit der Einführung wurden jedoch landesweit nur ganze 13 Anträge positiv beschieden. Allein seit meiner letzten Kleinen Anfrage im Juli 2022 kamen weitere 43 Anträge hinzu, die noch immer auf ihre Bearbeitung warten. Das angepriesene Beschleunigungsverfahren der Landesregierung scheint für den Solarausbau eher ein riesiger Bremsklotz zu sein. Hier wird offenbar ein hoher bürokratischer Aufwand erzeugt, der im Ergebnis größtenteils verpufft.
Kein Plan B
Hinzu kommt, dass das 5.000 Hektar umfassende Flächenkontingent für das Zielabweichungsverfahren seit Monaten überzeichnet ist. Für alle weiteren Anträge, die darüber hinausgehen, gibt es seitens der Landesregierung keinen Plan B. In Zeiten von Energie- und Klimakrise ist dieses Fahren mit angezogener Handbremse unverantwortlich.
Flächeneigentümer*innen wollen die Energiewende voranbringen, doch sie werden weiterhin durch Rahmenbedingungen des Landes ausgebremst. Deshalb muss das Verfahren endlich vereinfacht und die eng gefassten Flächenbegrenzungen aufgehoben werden. Als Sofortmaßnahme sollten die PV-Anlagen entlang von Autobahnen und Schiene mit einem Umfang von 600 Megawatt umgehend die Freigabe erhalten – so wie es auch der Bund im Erneuerbaren Energien-Gesetz vorsieht.“
Hintergrund:
Das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) aus dem Jahr 2016 regelt, an welchen Stellen Photovoltaik-Freiflächen geplant werden dürfen. Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern können mithilfe der Vorgaben über neue Solarstandorte entscheiden. Das LEP wurde jedoch nicht fortgeschrieben. Die Angaben beziehen sich auf mittlerweile veraltete Flächenvorgaben des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG), welches seit 2016 bereits mehrfach geändert wurde.
Unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien sollte mit dem sogenannten „Zielabweichungsverfahren“ fortan geprüft werden können, ob PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen möglich sind. Gemeinden und Projektierungsbüros können für die ausgewiesenen Flächen Genehmigungsanträge beim zuständigen Wirtschaftsministerium stellen. Der Gesamtumfang in MV wurde jedoch auf 5.000 Hektar begrenzt.
Ein Jahr nach Start des Zielabweichungsverfahren hatte der bündnisgrüne Abgeordnete Hannes Damm erstmals nach dem Fortschritt der Antragsbewilligungen gefragt. Stand damals: Das Wirtschaftsministerium hatte keinen der vorliegenden Anträge bearbeitet. In der späteren Landtagsdebatte zu einem entsprechenden Antrag der bündnisgrünen Landtagsfraktion, das Verfahren zu vereinfachen, kündigte der zuständige Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) für die Antragsbearbeitung eine Aufstockung des Personals an. Zudem sollten sich künftig andere Ministerien des Landes binnen eines Monats zu den Projekten äußern, andernfalls würde das Wirtschaftsministerium dies als Zustimmung werten, so Meyer. Bilanz: 43 weitere Anträge wurden seitdem gestellt, 13 positiv beschieden und ein Antrag zurückgezogen.
Hinweis:
Die Kleine Anfrage „Zielabweichungsverfahren Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen“ vom 29. Dezember 2022 (Drucksache 8/1592) inkl. der Antworten der Landesregierung finden Sie hier.
Die Kleine Anfrage „Bearbeitung von Anträgen für Zielabweichungsverfahren zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen“ (Drucksache 8/708) vom 8. Juli 2022 inkl. der Antworten der Landesregierung finden Sie hier.
Den Antrag der bündnisgrünen Landtagsfraktion „Zielabweichungsverfahren für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen vereinfachen
und Flächenkontingent erhöhen“ (Drucksache 8/1259) vom 24. August 2022 finden Sie hier.