Verfassungsbeschwerde Klimastiftung // Damm: „Entscheidung der Gerichte setzt deutliches Signal für Transparenz“

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV abgewiesen. Damit muss die Stiftung die Namen der am Bau der russischen Pipeline Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen offenlegen. 

Hannes Damm, Obmann im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, begrüßt die Entscheidung: 
„Erwin Sellering hat wie jeder andere Mensch das verbriefte Recht, sämtliche juristische Mittel auszuschöpfen – auch bis zur letzten Instanz. Die abschließende Entscheidung der Gerichte sorgt nun für Klarheit und setzt ein deutliches Signal für Transparenz und Presserecht. Die damit verbundene Feststellung, dass ein übergeordnetes öffentliches Interesse an den Machenschaften rund um Nord Stream 2 und Klimastiftung besteht, begrüßen wir sehr. Medien als die vierte Säule der Gewaltenteilung sind elementare Pfeiler unserer Demokratie. Sie gehen gestärkt aus dieser juristischen Auseinandersetzung um Aufklärung hervor.

Wir appellieren nun an Stiftungsvorstand Sellering, seiner gerichtlich abschließend festgestellten Auskunftspflicht umgehend und vollständig nachzukommen. Des Weiteren erwarten wir, dass Erwin Sellering die zahlreichen Gerichtsurteile seinem weiteren Handeln zugrunde legt und sich einer Aufarbeitung der Vorgänge rund um die Klimastiftung nicht mehr verweigert. Die zügige und vollständige Beantwortung von Presseanfragen gehört künftig dazu.“


Hannes Damm MdL
Obmann im PUA Klimastiftung