Pressemitteilung 3.10.2022

Der energiepolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Hannes Damm, klagt vor dem Landesverfassungsgericht in Greifswald gegen die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. Hintergrund ist, dass die Landesregierung offensichtlich unvollständig auf eine Kleine Anfrage zu Kontakten, Treffen und Korrespondenzen mit Vertreter*innen der internationalen, insbesondere auch der russischen Gaswirtschaft geantwortet und dadurch womöglich Abgeordnetenrechte verletzt hat.

Hannes Damm kommentiert die Einreichung der Klage wie folgt: „Die Intransparenz von Manuela Schwesig und der Landesregierung zur Pipeline Nord Stream 2 und der Skandal-Stiftung beschädigt unsere Demokratie. Während Mitarbeiter von Nord Stream 2 nachweislich eng in die Prozesse zur sogenannten Klimastiftung eingebunden wurden, müssen Presse und demokratisch gewählte Abgeordnete seit Monaten gegen eine Mauer des Schweigens ankämpfen.

Alle bisherigen Erkenntnisse lassen darauf schließen, dass von russischer Seite ein unverhältnismäßig großer Einfluss auf die Landesregierung genommen werden konnte, als es um die Fertigstellung der Pipeline Nord Stream 2 und die Gründung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV ging. Um aufzuklären, an welchen Stellen genau das der Fall war, sind wir Abgeordnete auf vollständige Antworten auf unsere parlamentarischen Fragen angewiesen. Die Antworten auf meine Kleine Anfrage zu den Kontakten und Treffen der Landesregierung mit Lobbyist*innen der internationalen und russischen Gaswirtschaft und zu den Dokumenten um die Stiftung waren jedoch nachweislich lückenhaft. Wichtige Dokumente und Treffen der ranghöchsten Politiker des Landes mit Lobbyvertreter*innen werden unterschlagen. Die Regierung weigert sich aber trotz mehrfacher Nachfragen seit mehr als einem halben Jahr, diese Lücken zu schließen.

Die Landesverfassung gibt uns Abgeordneten ein Recht auf Information, damit wir unsere Arbeit machen können. Nur eine transparent agierende Regierung ist eine demokratisch kontrollierbare Regierung. Ist die Landesregierung von sich aus nicht dazu bereit, vollständige Angaben zu machen, bleibt nur der Gang vor das Verfassungsgericht.“


Hintergrund:
Die benannte Kleine Anfrage „Akteurinnen/Akteure, Treffen und Korrespondenzen im Kontext der Klimastiftung“ des Abgeordneten Hannes Damm samt der lückenhaften Antworten der Landesregierung (Drucksache 8/379) finden Sie hier.

Eine nachgereichte Liste weiterer Treffen (datiert auf den 13. Juli 2022) – die weiterhin nachweislich unvollständig ist – finden Sie anbei.

Nach Artikel 40 Absatz 1 der Landesverfassung hat die Landesregierung Fragen einzelne*r Abgeordnete*r nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Mit dem Fragerecht der Abgeordneten korrespondiert eine Antwortpflicht der Landesregierung.

Gemäß § 37 Absatz 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes kann ein*e Abgeordnete*r das Landesverfassungsgericht anrufen und die Feststellung verlangen, dass sie/er durch eine Maßnahme oder Unterlassung der Landesregierung in ihren ihr/seinen ihm durch die Landesverfassung übertragenen Rechten verletzt ist.


Hannes Damm MdL
Energiepolitischer Sprecher