Gescheiterte Neuregelung des Landesverfassungsschutzgesetzes // Oehlrich: „Absicht oder Unfähigkeit?“

Im heutigen Innenausschuss fand die öffentliche Anhörung der Sachverständigen zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft statt. Die Landesregierung hatte dazu im Juni 2022 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Fazit der nun geladenen Rechtsexperten ist eindeutig: In dieser Form würde das Gesetz weiterhin gegen die Grundrechte verstoßen.

„Absicht oder Unfähigkeit?“

Constanze Oehlrich, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern und Mitglied des Innenausschusses, fragt: „Ist es Absicht oder Unfähigkeit, die dazu geführt hat, dass das Innenministerium einen unzureichenden Gesetzentwurf vorlegt?“Oehlrich weiter: „Würde die vorliegende Novellierung so umgesetzt werden, hätten wir laut den anwesenden Rechtsexperten weiterhin ein Gesetz, das gegen unsere Grundrechte und damit auch gegen die Verfassung verstößt. Den Anforderungen des Landesverfassungsgerichts wäre die Landesregierung damit nicht nachgekommen.

Statt empirisch fundiert zu prüfen, wie die Abfrage von Bestandsdaten auf ein sinnvolles und die Grundrechte schonendes Maß reduziert werden kann, hangelt sich die Landesregierung entlang dessen, was ihrer Auffassung nach rechtlich möglich ist – und scheitert krachend.“

„Aufgeblasenes Geschwurbel“

Die zwei im Innenausschuss anwesenden Rechtsexperten empfehlen in ihren Gutachten die Ablehnung des Gesetzentwurfs. 

Prof. Dr. Hartmut Aden von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin hält den Gesetzentwurf der Landesregierung nicht für geeignet, die mit der alten Regelung verbundenen Grundrechtsverletzungen zu beheben. Die Landesregierung habe in § 33 h SOG M-V mit „aufgeblasenem Geschwurbel“ die gleichen verfassungswidrigen Inhalte vorgeschlagen.

Auch Max Gröning, Geschäftsführer des Deutschen Anwaltsvereins, hält den Gesetzentwurf für verfassungswidrig. Grundrechtseingriffe müssten an konkretere Voraussetzungen gebunden sein, die es derzeit und auch durch das neue Gesetz der Landesregierung nicht gäbe.

Dazu Oehlrich: „Für mich spricht daher alles dafür, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft die Zustimmung zu verweigern.“


Hintergrund:
Das Innenministerium überarbeitet derzeit das Landesverfassungsschutzgesetz und das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Nötig war dies geworden, nachdem des Landesverfassungsgericht die derzeitige Gesetzeslage als verfassungswidrig eingestuft hat. Das Gericht verfügte, dass beide Gesetze spätestens bis zum 31. Oktober 2022 an verfassungsgerichtliche Vorgaben anzupassen seien. Anlass für den Rechtsspruch war eine von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN initiierte Sammelverfassungsbeschwerde aus dem Juni 2014.


Constanze Oehlrich
Innenpolitische Sprecherin