Pressemitteilung 5.8.2022

Zu ihrer Kleinen Anfrage „Strafverfolgung von Cannabis-Delikten“ erklärt Constanze Oehlrich, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:

„Seit Jahren fordern wir BÜNDNISGRÜNE die Entkriminalisierung des Eigenverbrauchs von Cannabis. Der Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Bundesebene enthält dafür nun endlich einen Fahrplan. Es gibt wirklich drängendere Probleme, mit denen sich Polizei und Justiz beschäftigen müssen. Rechtsextreme Netzwerke oder Hasskriminalität im Internet sind nur zwei Beispiele für die Gefahren, mit denen sich unser demokratisches Gemeinwesen derzeit konfrontiert sieht.

Mit meiner Kleinen Anfrage möchte ich mir einen Überblick darüber verschaffen, welche Linie die Landesregierung angesichts der sich auf Bundesebene abzeichnenden Entkriminalisierung des Eigenverbrauchs von Cannabis verfolgt. Insbesondere möchte ich wissen, ob die Staatsanwaltschaften in unserem Bundesland bei der Einstellung von Fällen des Eigenverbrauchs von Cannabis einheitlich vorgehen und ob für die Landesregierung eine Erhöhung der ‚geringen Menge‘ in Frage kommt, bei der ein in den Fällen des Eigenverbrauchs von Cannabis eingeleitetes Strafverfahren im Regelfall eingestellt werden kann.

Mir ist es unbegreiflich, warum die Landesregierung nicht schon längst wie in Thüringen, Berlin oder Bremen die ‚geringe Menge‘ beim Eigenverbrauch von Cannabis in Mecklenburg-Vorpommern auf 15 Gramm erhöht hat. Das wäre ein erster wichtiger Schritt, um die Entkriminalisierung des Eigenverbrauchs von Cannabis vorzubereiten und der Steuergeldverschwendung durch unnötige Strafprozesse entgegenzuwirken.

Die Cannabis-Legalisierung muss allerdings nicht nur im Bereich der Strafverfolgung, sondern vor allem auch im Bereich der Aufklärungsarbeit vorbereitet werden. Durch die jahrzehntelange Tabuisierung des Themas konnten Kinder und Jugendliche, wenn überhaupt, nur unzureichend über Cannabis aufgeklärt werden. Hier besteht dringender Nachholbedarf! Daher ist es umso wichtiger, dass entsprechende Aufklärungskonzepte bereits jetzt erarbeitet und bestenfalls parallel zur Legalisierung umgesetzt werden können. Leider hat die Landesregierung hierzu keinerlei vorbereitende Maßnahmen kommuniziert, weshalb sich mir auch in diesem Themenkomplex mehrere Fragen stellen.“


Constanze Oehlrich MdL
Innen- und rechtspolitische Sprecherin