Der Europäische Gerichtshof hat gestern die gesetzliche Trassenpreisbremse im Schienenpersonennahverkehr für unionsrechtswidrig erklärt. Damit drohen den Bundesländern wieder deutlich steigende Kosten im Regionalverkehr. Denn im deutschen System können bei den Schienenentgelten sehr weitgehende Kosten angesetzt werden. Um die Folgen für den Regionalverkehr zu begrenzen, waren die Preise in den vergangenen Jahren gedeckelt worden.