Mit dem heute verkündeten Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Diese landesrechtlichen Vorschriften regeln die Vergütung, die Gefangene im Strafvollzug für dort erbrachte Arbeitsleistung erhalten. Die bündnisgrüne Abgeordnete Constanze Oehlrich sieht in dem Urteil eine klare Handlungsanweisung auch für die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern: „Die hier gezahlte Vergütung von Gefangenenarbeit ist ebenfalls nicht verfassungskonform.“