Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) in den Landtag eingebracht. Anlass war ein Urteil des Schweriner Verwaltungsgerichts vom November des vergangenen Jahres, welches eine Regelungslücke offenbarte. Die rechtspolitische Sprecherin Constanze Oehlrich begründet den Antrag, der im Anschluss an die Landtagsdebatte zur weiteren Beratung in den Bildungsausschuss, den Innenausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen wurde:
„Die Kindertagespflege leistet Großartiges bei der Förderung der Jüngsten unseres Landes, sie verdient unsere Anerkennung und unseren Schutz. Die Regelungslücke im KiföG, auf die das Verwaltungsgericht Schwerin hingewiesen hat, muss daher dringend geschlossen werden.
Derzeit ist es rechtlich nicht möglich, Neonazis und anderen Demokratiefeind*innen eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson in Mecklenburg-Vorpommern zu versagen, ihnen also die entsprechende Erlaubnis zu verweigern oder zu entziehen. Dieser Zustand ist inakzeptabel.
In dem nun vorgelegten Gesetzentwurf schlägt meine Fraktion daher vor, die bislang nur für Kindertageseinrichtungen wie Krippen, Kitas und Horte geltende Anforderung einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit auch für Kindertagespflegeeinrichtungen zu übernehmen. In beiden Einrichtungsarten wird enorm wertvolle Arbeit für unsere Jüngsten und unsere Gesellschaft insgesamt geleistet. Eine gesetzliche Angleichung ist da nur folgerichtig.“
Hintergrund:
Im November vergangenen Jahres urteilte das Verwaltungsgericht Schwerin über die Klage einer Tagespflegeperson, welcher die von ihr beantragte Tagespflegeerlaubnis vom Landkreis Ludwigslust-Parchim versagt worden war. Der beklagte Landkreis hatte seine Entscheidung mit der rechtsextremen Gesinnung der Tagespflegeperson begründet, unterlag in dem Prozess jedoch.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts offenbarte eine folgenschwere Regelungslücke im Kindertagesförderungsgesetz (KiföG): Demnach ist es aktuell nicht möglich, rechtsextremen und anderen demokratiefeindlichen Personen die Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertagespflegeeinrichtung zu verweigern bzw. ihnen die Erlaubnis zu entziehen. Hierzu fehlt bislang eine gesetzliche Grundlage.
Kindertageseinrichtungen wie Krippen, Kitas und Horte müssen bereits heute gemäß § 2 Absatz 9 KiföG die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Eine vergleichbare Vorschrift gibt es für Kindertagespflegeeinrichtungen bisher nicht. Diese Regelungslücke muss aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dringend geschlossen werden.
Im Jahr 2010 hatte Manuela Schwesig in ihrer damaligen Funktion als Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern die Jugendämter angewiesen, den neuen Erlass des Sozialministeriums für Kindertagesstätten auch im Bereich der Kindertagespflege anzuwenden.
Quelle: „Schwesig geht gegen rechtsextreme Tagesmütter vor“, WELT, 30. Juli 2010
Hinweis:
Den „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 8/1743) vom 11. Januar 2023 finden Sie hier.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat zu seiner KiföG-Entscheidung hier eine Pressemitteilung veröffentlicht.