Im heutigen Rechtsausschuss wurde Justizministerin Jacqueline Bernhardt von Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern, zum aktuellen Stand der Abwicklung der Stiftung für Klima- und Umweltschutz MV befragt. Die Ministerin verwies bei der Befragung auf andere Mitglieder der Landesregierung und gab keine rechtliche Bewertung zu einer möglichen Haftungsfreistellung des Stiftungsvorstands ab.
„Es grenzt schon an Arbeitsverweigerung, wenn Justizministerin Jacqueline Bernhardt als Verantwortliche der Stiftungsaufsicht und Teil der Landesregierung sachdienliche Auskünfte verweigert. Der Verweis darauf, ihr Ministerium sei bei der Erstellung der betreffenden Vereinbarung zwischen Land und Stiftung nicht involviert gewesen, lässt zwei mögliche Schlüsse zu: Entweder wird Ministerin Bernhardt von ihrer eigenen Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nicht ernst genommen, oder aber sie selbst nimmt ihre Aufgabe nicht ernst. Schließlich hatte sie monatelang Zeit, sich in die Thematik und rechtliche Betrachtung einzuarbeiten.
Die wichtigste Frage blieb heute im Rechtsausschuss weiterhin ungeklärt: Hat Ministerpräsidentin Schwesig eine fragwürdige Vereinbarung mit dem Stiftungsvorstand um Erwin Sellering getroffen, die weitreichende finanzielle und rechtliche Konsequenzen für unser Land bedeuten könnte, nur um das Thema Klimastiftung schnell und geräuschlos loswerden zu können?“
Hintergrund:
Im Mai 2022, zu einem Zeitpunkt, an dem die vereinbarte Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV noch ganz am Anfang stand und Dokumente wie die Jahresabschlüsse noch nicht vorlagen, unterzeichneten zwei Minister stellvertretend für das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Erklärung, nach der der Vorstand der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV nach seinem Rücktritt keinerlei Verantwortung mehr für die Stiftung tragen soll. Nach Einschätzung der Juristin und rechtspolitischen Fraktionssprecherin Constanze Oehlrich könnte eine solche Erklärung im Ergebnis eine Haftungsfreistellung des Vorstands bedeuten. Etwaige Haftungsrisiken, beispielsweise finanzielle Rückforderungen der Nord Stream 2 AG, trügen dann die Steuerzahler*innen.
Heute dazu im Rechtsausschuss befragt, wollte sich Justizministerin Bernhard nicht zu dem rechtlichen Gehalt der „Gemeinsamen Erklärung“ von Landesregierung und Stiftungsvorstand äußern. Dabei soll nach dem Stiftungsgesetz des Landes die Stiftungsaufsicht sicherstellen, dass die Organe der Stiftung den im Stiftungsgeschäft und in der Stiftungssatzung zum Ausdruck gekommenen Stifterwillen sowie die Gesetze beachten. Nach der Stiftungssatzung haften die Mitglieder der Stiftungsorgane – in diesem Fall Erwin Sellering, Werner Kuhn und Katja Enderlein – bei Pflichtverletzungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftungsbegrenzung der ehrenamtlichen Organmitglieder gegenüber der Stiftung beziehungsweise eine Haftungsfreistellung gegenüber Dritten kann nur das Kuratorium beschließen.
Weitere Informationen:
Schweriner Volkszeitung „Verwirrung um Erwin Sellering“, 23.8.2022
Gemeinsame Erklärung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Stiftung für Klima- und Umweltschutz MV (17. Mai 2022)