Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 26. Februar 2026 entschieden, dass der Abgeordnete Hannes Damm keinen Anspruch auf eine vorläufige Wiederaufnahme in die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde zurückgewiesen.
In seiner Begründung stellt das Gericht ausdrücklich auf die verfassungsrechtlich geschützte Fraktionsautonomie ab. Fraktionen können ihrer Aufgabe zur parlamentarischen Willensbildung nur dann gerecht werden, wenn innerhalb der Fraktion ein tragfähiges Vertrauensverhältnis besteht und eine offene, vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist. Die Bewertung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, obliegt nach Auffassung des Gerichts in erster Linie den Fraktionen selbst.
Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich: „Mit seiner Entscheidung stärkt das Landesverfassungsgericht die verfassungsrechtlich geschützte Fraktionsautonomie. Das begrüßen wir. Nun werden wir uns als Fraktion wieder mit voller Kraft unseren politischen Aufgaben widmen: Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und die Stärkung der Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern.“
Hinweis:
Pressemitteilung des Landesverfassungsgerichts MV vom 27. Februar 2026:
https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/landesverfassungsgericht/Presse/?id=218067&processor=processor.sa.pressemitteilung

Fraktionsvorsitzende