Der Europäische Gerichtshof hat gestern die gesetzliche Trassenpreisbremse im Schienenpersonennahverkehr für unionsrechtswidrig erklärt. Damit drohen den Bundesländern wieder deutlich steigende Kosten im Regionalverkehr. Denn im deutschen System können bei den Schienenentgelten sehr weitgehende Kosten angesetzt werden. Um die Folgen für den Regionalverkehr zu begrenzen, waren die Preise in den vergangenen Jahren gedeckelt worden.
Länder drohen Mehrkosten und Angebotskürzungen
Für Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland kann das Urteil nun zusätzlichen Finanzierungsdruck, höhere Fahrpreise oder Kürzungen beim Angebot bedeuten. Die bündnisgrüne Landtagsfraktion will deshalb heute einen Dringlichkeitsantrag in den Landtag einbringen.
Dazu erklärt Jutta Wegner, verkehrspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern: „Das EuGH-Urteil ist ein Paukenschlag für die deutsche Verkehrspolitik. Jetzt braucht es schnelle Klarheit vom Bund. Es darf nicht sein, dass am Ende Fahrgäste, Länder und Verkehrsverbünde die Zeche zahlen – mit höheren Ticketpreisen, weniger Verbindungen oder zusätzlichem Druck auf die Landeshaushalte.“
Wegner sagt: „Das Urteil zeigt, dass das deutsche System der Schienenentgelte grundlegend reformiert werden muss. Die Schiene ist öffentliche Daseinsvorsorge und keine Einnahmequelle auf dem Rücken von Fahrgästen und Ländern.“
Reformen gefordert: „Kosten- und Renditedruck dürfen nicht immer weiter auf Länder, Verkehrsunternehmen und Fahrgäste abgewälzt werden“
Die Verkehrspolitikerin fordert deshalb, die drohenden Mehrbelastungen für den Regionalverkehr bis zu einer unionsrechtskonformen Neuregelung vollständig durch den Bund auszugleichen und zugleich die Trassenpreissystematik grundlegend zu reformieren. Nötig seien eine stärkere Orientierung an den unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs, eine auskömmliche Finanzierung der Schieneninfrastruktur aus Bundesmitteln sowie verlässliche, über mehrere Jahre kalkulierbare Entgelte.
„Die nun gekippte Preisbremse war nur eine Notlösung für die Folgen eines Systems, bei dem dem Schienenverkehr zu viele Infrastrukturkosten aufgebürdet werden“, so Wegner weiter. „Wer mehr Verkehr auf die klimafreundliche Schiene verlagern will, darf an diesem System nicht weiter herumdoktern, sondern muss es grundlegend umstellen. Kosten- und Renditedruck dürfen nicht immer weiter über die Nutzungsentgelte auf Länder, Verkehrsunternehmen und Fahrgäste abgewälzt werden.“
Fraktion bringt Dringlichkeitsantrag ein
Die bündnisgrüne Landtagsfraktion wird dazu einen Dringlichkeitsantrag einbringen. Zunächst entscheidet der Landtag über die Dringlichkeit. Wird sie bestätigt, erfolgt die Debatte über den Antrag noch im Laufe des Sitzungstages.
„Jetzt muss die Landesregierung im Bundesrat Druck machen“, fordert Wegner. „Mecklenburg-Vorpommern darf mit den Folgen dieses Urteils nicht allein gelassen werden. Wer gleichwertige Mobilität im Flächenland sichern will, muss sich jetzt auf Bundesebene für eine tragfähige Lösung einsetzen.“

Parlamentarische Geschäftsführerin und
verkehrspolitische Sprecherin