Änderungen am LNG-Terminal Mukran // Damm: „Wer Transparenz will, muss Hürden senken“ / Horn: „Schnelligkeit darf kein Selbstzweck sein“

Der Betreiber des LNG-Terminals in Mukran, Deutsche ReGas, will die Anlage wesentlich ändern: Anstelle der ursprünglich genehmigten Land-KWK sollen Strom- und Wärmeversorgung ausschließlich über schiffseigene Motoren und Kessel erfolgen. Das StALU führt das Verfahren nach § 10 BImSchG – gestützt auf Übergangsrecht aus dem LNG-Beschleunigungsgesetz.

Die Änderungsunterlagen liegen nur für einen kurzen Zeitraum vor Ort aus (13.10.–13.11.2025, Stralsund/Sassnitz). Einwendungen gegen die Änderungen sind bis zum 15.12.2025 möglich. Eine digitale Auslegung findet ausdrücklich nicht statt.

Hannes Damm, klimapolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag MV kritisiert das Vorgehen: „Eine Digitale Veröffentlichung der über 2000-seitigen Dokumente sollte heute zum Standard gehören. Ein solcher Rückschritt verschließt akut Türen vor der breiten Öffentlichkeit. Wer Transparenz will, muss Hürden senken – nicht erhöhen.“

Nach § 13 Abs. 3 LNGG gelten Beschleunigungsregeln nur für Verfahrensschritte, die vor dem 30.06.2025 bereits begonnen waren; bloßes Antragstellen reicht nicht. Da vollständige Unterlagen erst am 08.07.2025 vorlagen und wesentliche Schritte danach liefen, ist die Anwendung der Beschleunigungsregeln hier rechtlich zweifelhaft. Damm erklärt:

„Die Konsequenz muss sein, dass ein vollständiges Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung, öffentlicher Erörterung und einer gründlichen Variantenprüfung durchgeführt wird. Nur so kann am Ende eine Entscheidung getroffen werden, die sich eindeutig für die Variante mit den geringsten Auswirkungen auf Menschen, Natur und Klima ausspricht.“

Katharina Horn, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern unterstreicht:

„Schnelligkeit darf kein Selbstzweck sein. Entscheidend ist, dass die beste verfügbare Technik angewendet wird. Dazu gehören eine wirksame Abgasreinigung, verbindliche Lärmgrenzen, sowie die kontinuierliche Überwachung und Veröffentlichung aller Messergebnisse. Klimaschutz bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein klarer Weg zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aufgezeigt wird – einschließlich eines nachvollziehbaren Vergleichs der Kohlendioxidemissionen im Verhältnis sowohl zum Schiffsbetrieb als auch zur ursprünglich genehmigten Kraft-Wärme-Kopplungsanlage. Nur so lässt sich transparent bewerten, welche Lösung tatsächlich die geringeren Emissionen verursacht und den Klimazielen am besten entspricht. Verfahren und Technik müssen dabei Hand in Hand gehen: zuerst die gründliche Prüfung, dann die Entscheidung für die Lösung mit den geringsten Auswirkungen auf Menschen, Natur und Klima.“


Hannes Damm MdL
klimapolitischer Sprecher