Die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Constanze Oehlrich, kritisiert das gestrige Abstimmungsverhalten der Regierungsfraktionen von SPD und DIE LINKE scharf. Diese hatten einen Antrag vorgelegt, der lediglich eine Absicherung der Zivilgesellschaft „mit den vorhandenen Mitteln“ vorsieht – und zugleich einen Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, der die im April gemeinsam beschlossene Forderung nach einem Demokratiefördergesetz bekräftigen wollte.
„Rückzieher beim Demokratiefördergesetz wäre fatales Signal“
„SPD und LINKE wollen offenbar einen Rückzieher beim Demokratiefördergesetz machen. Das wäre ein fatales Signal – mitten in einer Zeit, in der rechtsextreme Netzwerke wachsen und unsere Demokratie massiv unter Druck steht“, erklärt Oehlrich.
Sie betont: „Die demokratische Zivilgesellschaft ist das Rückgrat unserer offenen Gesellschaft. Wer sie im Kampf gegen den Rechtsextremismus stärken will, muss mehr als lobende Worte finden – er muss auch für verlässliche Strukturen und eine ausreichende Finanzierung sorgen. Alles andere wäre eine Enttäuschung für die vielen Engagierten in Mecklenburg-Vorpommern, die tagtäglich für Vielfalt, Zusammenhalt und demokratische Werte einstehen.“
Zusätzliche Mittel für Demokratieförderung müssen im nächsten Doppelhaushalt eingeplant werden
Oehlrich fordert: „SPD und LINKE müssen zu ihren Zusagen stehen. Derzeit wird am nächsten Doppelhaushalt gearbeitet. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, schon jetzt zusätzliche Mittel für eine langfristige und verlässliche Demokratieförderung einzuplanen. Nur so kann das geplante Landesdemokratiefördergesetz Realität werden. Die Menschen, die unsere Demokratie verteidigen, brauchen mehr als Applaus – sie brauchen Sicherheit, Planung und politische Rückendeckung.“
Hintergrund
Bereits im April 2025 hatte die Koalition aus SPD und DIE LINKE gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Rolle der Zivilgesellschaft für die Demokratie hervorgehoben. Damals verabschiedete der Landtag auf Initiative der Koalition den Antrag „Zivilgesellschaft stärken – Demokratie sichern“ (Drucksache 8/4743). Ergänzt wurde dieser Antrag durch einen Änderungsantrag der bündnisgrünen Landtagsfraktion (Drucksache 8/4801), mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, ein Demokratiefördergesetz auf den Weg zu bringen, um zivilgesellschaftliche Organisationen finanziell und strukturell abzusichern. Beide Anträge wurden mit den Stimmen aller drei Fraktionen beschlossen.
In der gestrigen Landtagssitzung brachte die Koalition einen neuen Antrag ein, in dem sie die Absicherung der Zivilgesellschaft nur noch mit den „vorhandenen Mitteln“ vorsieht (Drucksache 8/5014). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte per Änderungsantrag (Drucksache 8/5069) die ursprüngliche Beschlusslage aus dem April bekräftigen und die Forderung nach einem Demokratiefördergesetz erneut zur Geltung bringen. Dieser Änderungsantrag wurde jedoch von SPD und DIE LINKE abgelehnt.

Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin