Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie im Kommunalen Hinweisgebermeldestellengesetz // Oehlrich: „Hinweisgeber*innenschutz bei uns im Land ist lückenhaft“

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute das Kommunale Hinweisgebermeldestellengesetz beschlossen. Dadurch wird die europäische Whistleblower-Richtlinie in Landesrecht umgesetzt. Dazu erklärt Constanze Oehlrich, Vorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Für Rechtsextremismus, Korruption und Machtmissbrauch darf bei kommunalen Beschäftigungsgeber*innen kein Platz sein. Hinweisgeber*innen leisten einen Beitrag dafür, dass öffentliche Verwaltungen integer bleiben. Nach der europäischen Whistleblower-Richtlinie stehen sie daher unter gesetzlichem Schutz. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist: Der Hinweisgeber*innenschutz hier bei uns im Land ist lückenhaft.

Nach dem Kommunalen Hinweisgebermeldestellengesetz müssen Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner*innen keine Meldestellen einrichten. Das entspricht in Mecklenburg-Vorpommern einem Anteil von 97 Prozent. Gerade in kleinen Gemeinden, wo sich alle kennen, ist Hinweisgeber*innenschutz ein Thema. Schon jetzt ist vorgesehen, dass sich mehrere Gemeinden für die Errichtung einer Meldestelle zusammenschließen können. Unser Änderungsantrag, der die große Lücke im Hinweisgeber*innenschutz schließen und die Einrichtung von Meldestellen auch in kleineren Gemeinden vorsehen sollte, wurde leider dennoch abgelehnt.“


Constanze Oehlrich MdL
Fraktionsvorsitzende,
rechtspolitische Sprecherin