Heute hat der Vorstand der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ auf einer Pressekonferenz die zukünftigen Pläne der Stiftung verkündet. Der Vorstandsvorsitzende Erwin Sellering machte deutlich, dass er dem Vorschlag des Düsseldorfer Rechtsanwalts Andreas Urban folgen wolle. Dieser hatte in einem Gutachten im Auftrag von Landtagspräsidentin Birgit Hesse behauptet, dass die Auflösung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ nicht rechtssicher sei. Dies steht im klaren Widerspruch zu den Erkenntnissen mehrerer Landtagsfraktionen sowie einem von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten.
Urban schlägt vor, die Stiftung aus staatlicher Kontrolle zu entlassen und sie vollständig in private Hände zu geben. Der Stiftungsvorstand gab heute bekannt, dass er gemäß dieser Empfehlung der Stiftungsaufsicht einen Entwurf für eine entsprechende Satzungsänderung vorgelegt hat.
Die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Constanze Oehlrich, äußerte sich dazu wie folgt:
„Durch einen solchen Schritt würde die weiterhin dringend erforderliche Aufklärung der Machenschaften rund um die Pipeline Nord Stream 2 und die ,Klimastiftung’ massiv erschwert werden. Eine Übertragung in private Hände würde die Stiftung von öffentlicher Kontrolle abschirmen, die Presse würde keine Informationsansprüche mehr gegenüber der Stiftung geltend machen können.
Zu allem Überfluss blieben auch die 200.000 Euro Steuergelder in den Händen der Russland-Stiftung, ohne jegliche demokratische Kontrolle über deren Verwendung.
Die Stiftungsaufsicht von Justizministerin Jacqueline Bernhardt darf einer solchen Satzungsänderung nicht zustimmen. Ansonsten macht sie sich erneut der Behinderung der weiteren Aufklärung mit schuldig. Mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klimastiftung erfüllt der Landtag seine Pflicht, die Landesregierung zu kontrollieren. Die Versuche von Erwin Sellering, den Landtag und seine Gremien zu diskreditieren, verdeutlichen erneut seine problematische Haltung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.“
Hintergrund:
Bislang konnte die Ministerpräsidentin die Mitglieder des Stiftungsvorstands und auch des Stiftungskuratoriums benennen und abberufen. Das führte in der Rechtsprechung dazu, dass die Stiftung als „staatlich beherrscht“ bewertet und folglich wie eine Behörde behandelt wurde. Auskunftsansprüche der Presse, gegen die sich der Stiftungsvorstand zu wehren versuchte, wurde von den Gerichten daher regelmäßig durchgesetzt.