Landtagsdebatte zum Cannabisgesetz // Oehlrich: „Gesundheits- und Jugendschutz sowie die Bekämpfung des Schwarzmarktes stehen im Mittelpunkt“

Heute wurde im Schweriner Landtag das Cannabisgesetz diskutiert, das am 23. Februar 2024 vom Bundestag beschlossen wurde und ab dem 1. April 2024 unter bestimmten Bedingungen den Cannabisbesitz für Erwachsene legalisiert. Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unterstützt die lange überfälligen Ziele des Cannabisgesetzes:

„Aufgrund des Eigenkonsums von Cannabis wurden in den vergangenen Jahrzehnten unzählige erwachsene Menschen in unserem Land mit Geld- und Gefängnisstrafen überzogen. Ganze Berufsbiografien wurden durch Vorstrafen zerstört, ohne dass dies den Cannabiskonsum insgesamt verringert hätte. Diese Vorgehensweise war und ist absolut unverhältnismäßig. Es ist gut und richtig, dass dies nun bald ein Ende hat!“

„Gesundheits- und Jugendschutz sowie die Bekämpfung des Schwarzmarktes stehen im Mittelpunkt“

Für Oehlrich sind die zu erwartenden positiven Auswirkungen der Entkriminalisierung von großer Bedeutung, insbesondere die Verhinderung des Konsums toxischer Substanzen. Sie hebt hervor: „Endlich stehen auch der Gesundheits- und Jugendschutz sowie die Bekämpfung des Schwarzmarktes im Mittelpunkt.“

Befürchtungen, dass die Amnestieregelung die Justiz überlasten könnte, kontert Oehlrich: „Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf im Herbst vergangenen Jahres beschlossen, das Vorhaben selbst steht seit 2021 festgeschrieben im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Das Landesjustizministerium hätte sich also vorbereiten können. Eine von uns vorausschauend für die Übergangszeit vorgeschlagene Entlastungsmaßnahme für Polizei und Justiz wurde jedoch 2022 von der Landesregierung abgelehnt.“

„Entkriminalisierung wird mittelfristig zur Entlastung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten führen“

Laut Oehlrich sind Regelungen zur Straffreiheit von Altvergehen bei Entkriminalisierungsmaßnahmen nichts Neues und einfach nur folgerichtig. „Es ergibt keinen Sinn, eine Haftstrafe weiter zu vollziehen, wenn das Verhalten, das dadurch sanktioniert wird, mittlerweile erlaubt ist.“ Die Juristin geht zudem von erheblichen Einsparungen durch den künftigen Wegfall von Strafanzeigen aus. Sie prognostiziert: „Mittelfristig wird die Entkriminalisierung zu einer Entlastung der Polizei, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte führen.“


Hinweise:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Keine Strafverfolgung beim Umgang mit Cannabis-Produkten zum Zweck des gelegentlichen Eigenkonsums“ (Drucksache 8/1586) vom 23. November 2022:
https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/55465/keine_strafverfolgung_beim_umgang_mit_cannabis_produkten_zum_zweck_des_gelegentlichen_eigenkonsums.pdf

Cannabis-Entscheidung vom 9. März 1994 des Bundesverfassungsgerichts:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1994/03/ls19940309_2bvl004392.html


Constanze Oehlrich MdL
Rechtspolitische Sprecherin