Gestern fand im Wirtschaftsausschuss des Landtags eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes statt. Ziel dieses Gesetzes ist es insbesondere, die Festlegung von Windenergiegebieten in Mecklenburg-Vorpommern zu regeln. Diese Gebiete sollen gemäß den Vorgaben des Bundes bis zum Jahr 2027 mindestens 1,4 Prozent und bis 2032 mindestens 2,1 Prozent der Landesfläche ausmachen. Der vorliegende Entwurf sieht derzeit eine zweistufige Ausweisung vor.
Hannes Damm, energiepolitischer Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion, fasst die Ergebnisse der Anhörung wie folgt zusammen: „In der Anhörung sprach sich die überwältigende Mehrheit der Expert*innen für ein anderes Verfahren aus als das von der Landesregierung vorgesehene. Die Sachverständigen waren nahezu einstimmig der Meinung, dass die Ausweisung der Windenergiegebiete von mindestens 2,1 Prozent der Landesfläche bereits bis zum Jahr 2027 erfolgen sollte – also deutlich früher und in einem einzigen Schritt. Dies wäre aus verschiedenen Gründen von Vorteil: Für den Netzausbau und Unternehmen, die grünen Strom als entscheidenden Standortfaktor betrachten, würde frühzeitig Planungssicherheit geschaffen, was letztendlich auch die Kosten senken würde. Auch könnten die Belange der Bürger*innen deutlich besser berücksichtigt werden.
Zudem müssten die Planungsverfahren nicht zweimal durchlaufen werden, was eine erhebliche Entlastung für die regionalen Planungsverbände bedeuten würde, die für die Gebietsausweisung zuständig sind. Daher sollte die Ausweisung in einem einzigen Schritt erfolgen, wie von unserer Fraktion bereits in unserem ,10-Punkte-Plan zur Beschleunigung des Windenergieausbaus’ im Jahr 2022 gefordert.“
Minimum 2,1 Prozent – Maximum 2,1 Prozent?
Die Landesregierung beabsichtigt außerdem, das bundesgesetzliche Minimum für den Ausbau von Windkraft umzusetzen: das Mindestflächenziel von 2,1 Prozent. Allerdings sieht der Gesetzentwurf von Rot-Rot auch einen maximalen Wert für das Flächenziel vor. Dieser liegt ebenfalls bei 2,1 Prozent. Hannes Damm: „Es ist absurd: Die rot-rote Landesregierung hat beim Windkraftausbau offenbar den Zeiger von ,unambitioniert’ auf ,runterregeln’ gestellt. Das zeigt, dass sie den Ausbau der erneuerbaren Energien noch immer als Last und nicht als Chance für zukunftsfesten Wohlstand begreift.“
Risiko durch Deckelung: „Der Bau von Windkraftanlagen wäre nicht mehr an Vorranggebiete gebunden“
Wie zahlreiche Expert*innen befürchtet auch Damm, dass die geplante Deckelung zudem zu einer beträchtlichen Rechtsunsicherheit führen würde. Die Planungsverbände wären gezwungen, bei der Ausweisung eine punktgenaue Zielvorgabe zu erreichen, um nicht gegen das Bundesgesetz zu verstoßen. Selbst das Verfehlen dieser Zielvorgabe um nur einen einzigen Hektar, beispielsweise aufgrund erfolgreicher Klagen gegen eine bestimmte Fläche, würde zur Aufhebung der Flächenbegrenzung zum Stichtag führen.
Hannes Damm warnt vor den Folgen: „Dieses durchaus wahrscheinliche Szenario hätte zur Konsequenz, dass Windkraftanlagen nicht mehr an Vorranggebiete gebunden wären. Dadurch wäre es nicht mehr möglich, den Ausbau unter Berücksichtigung von Kriterien wie Naturschutz, Siedlungsnähe oder Netzausbau sinnvoll zu steuern. Das kann niemand wollen! Die Landesregierung muss hier dringend nachbessern und die Obergrenze aus dem Gesetz streichen.“