Heute wurde der Antrag der bündnisgrünen Landtagsfraktion „Kirchen als Schutzräume respektieren – Kirchenasyl als christlich-demokratische Tradition achten“ im Landtag debattiert. Kurz zuvor brachte die rot-rote Regierungskoalition einen Änderungsantrag ein. Diesem stimmte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nur teilweise zu. Constanze Oehlrich, migrations- und innenpolitische Sprecherin der Fraktion, kommentiert die Debatte:
„Am 20. Dezember 2023 wurde erstmals in Mecklenburg-Vorpommern das Kirchenasyl gebrochen. Das hat zu massiver Verunsicherung bei Geflüchteten und Kirchgemeinden geführt. Mit unserem Antrag wollten wir erreichen, dass sich Ereignisse wie dieses in unserem Bundesland nicht wiederholen. Das ist heute jedoch nicht gelungen.
Zwar bekannten sich in der Debatte alle demokratischen Fraktionen des Landtags zum Kirchenasyl. Zu einer verbindlichen Zusage, dass keine Abschiebungen aus Kirchen und Kirchenräumen vorgenommen werden, war Rot-Rot aber nicht bereit. Stattdessen machten die Regierungsfraktionen eine entscheidende Einschränkung: Temporären Schutz will Rot-Rot nur jenen geflüchteten Menschen gewähren, über deren Härtefallfrage das BAMF noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat. Retraumatisierende Vorfälle wie der Polizeieinsatz in der Schweriner Petrusgemeinde können dadurch jederzeit wieder geschehen.
Geflüchtete und asylgewährende Kirchgemeinden müssen nun allein darauf vertrauen, dass die verantwortlichen Behörden sensibel reagieren und ihre Ermessensspielräume voll ausschöpfen.“
Hintergrund:
Ziel des Kirchenasyls ist es, angesichts drohender humanitärer Härten im konkreten Einzelfall eine erneute rechtliche Prüfung zu ermöglichen und im Einvernehmen mit den Behörden nach Recht und Gesetz eine Lösung für die Betroffenen zu finden.
Die beiden großen Kirchen haben mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Verfahren vereinbart, das Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften in die Lage versetzt, Einzelfälle, in denen besondere Härten befürchtet werden, noch einmal vorzutragen.
Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften, die Kirchenasyl gewähren, erstellen für den jeweiligen Einzelfall ein sogenanntes „Dossier“, in dem Hinweise und Anhaltspunkte für die befürchteten Härten detailliert dargelegt werden. Auf der Grundlage dieses Dossiers wird eine erneute Entscheidung des BAMF herbeigeführt. Ist diese Entscheidung abschlägig, besteht auch im Kirchenasyl die akute Gefahr einer Abschiebung.
Hinweis:
Antrag „Kirchen als Schutzräume respektieren – Kirchenasyl als christlich-demokratische Tradition achten“ (Drucksache 8/3394) vom 10. Januar 2024