Bündnisgrüne wollen Disziplinarrecht modernisieren // Oehlrich: „Staatliche Institutionen stärken, Verfassungsfeind*innen schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen“

Die Menschen in Deutschland verlassen sich tagtäglich auf ein Funktionieren der staatlichen Behörden. Doch was passiert, wenn eine Beamtin nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht? Selbst bei schweren Dienstvergehen dauert die Auflösung eines Beamt*innenverhältnisses oft mehrere Jahre. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat daher einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der für eine Beschleunigung der Disziplinarverfahren sorgen soll. Der Landtag lehnte den Antrag mit den Stimmen aller anderer Fraktionen ab. Constanze Oehlrich, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, ist weiterhin überzeugt:

„Beamt*innen, die sich mit ihrem Verhalten offen in Widerspruch zu den Grundwerten stellen, die sie in ihrem Amt schützen und verteidigen sollen, sind im öffentlichen Dienst untragbar. Wenn Verfassungsfeind*innen im öffentlichen Dienst verbleiben, gefährdet dies die Rechte derjenigen Menschen, die hoheitlicher Gewalt ausgesetzt und auf eine neutrale, rechtstreue und pflichtgemäß handelnde Verwaltung angewiesen sind – und damit die Rechte von uns allen.

Ziel des Gesetzentwurfs meiner Fraktion ist es, Disziplinarverfahren deutlich zu beschleunigen. Erreicht werden soll dies dadurch, dass künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen, also auch die Entfernung aus dem Beamt*innenverhältniss und die Aberkennung des Ruhegehalts, durch behördliche Verfügung ergehen. In Baden-Württemberg hat sich dies seit fünfzehn Jahren bewährt. Auch der Bund hat sich für diesen Weg entschieden.“

Hintergrund:

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Disziplinarmaßnahmen Entfernung aus dem Beamt*innenverhältnis und Aberkennung des Ruhegehalts derzeit nach § 36 Absatz 1 Satz 1 des Landesdisziplinargesetzes MV nur im Rahmen einer Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht möglich.

Die drei Disziplinarverfahren, über die das Verwaltungsgericht Greifswald in der neueren Zeit zu befinden hatte, dauerten zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahren. Das ist insbesondere bei Personen, die die Bundesrepublik Deutschland und ihre freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen, nicht hinnehmbar, auch weil die Betroffenen während des gesamten Disziplinarverfahrens weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten.

Hinweis:

Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Disziplinargesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25. Oktober 2023 (Drucksache 8/2720) finden Sie hier.


Constanze Oehlrich MdL
Innen- und rechtspolitische Sprecherin