Im Rahmen der zweiten Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert, auch die freien Schulen im Land weiterhin gleichwertig zu beteiligen. Im Entwurfstext ist, entgegen der Vereinbarungen im Kommunalgespräch mit Spitzenverbänden, anstatt von „allgemeinbildenden Schulen“ nun von „allgemeinbildenden öffentlichen Schulen“ die Rede.
Der Fraktionsvorsitzende und haushaltspolitische Sprecher der Bündnisgrünen, Dr. Harald Terpe, unterstützt die freien Schulträger ausdrücklich in ihrem Verlangen nach einer Nachbesserung:
„Fast unbemerkt holt die Regierung mit diesem Gesetzentwurf zu einem Schlag gegen die freien Schulen im Land aus. Dieser Entwurf ignoriert die Situation in der Bildungslandschaft Mecklenburg-Vorpommerns, da – anders als im Kommunalgespräch mit den Spitzenverbänden vereinbart – die Schüler*innen an freien Schulen bei der Verteilung der Mittel der Schulbauförderung nicht mitgezählt werden. So wird der Verteilungsschlüssel gerade in Rostock und Schwerin unverhältnismäßig kleingerechnet – auf Kosten aller Schulen in diesen Regionen.
Zum Wohle der gesamten Bildungslandschaft in MV beantragt meine Fraktion hier eine Nachbesserung. Wir fordern also nicht mehr Geld, sondern eine an den Zahlen aller Schüler*innen orientierte Verteilung der vorgesehenen Mittel. Für das Land muss jedes Kind zählen, egal welche Schule es besucht. Das gilt zudem auch bei der Mitsprache über die Verteilung der Gelder. Auch hier wollen wir den freien Schulen eine Stimme geben.“