Containerhafen Swinemünde // „Landesregierung muss vom Einspruchsrecht Gebrauch machen“

Am 10. Oktober 2023 hat die polnische Regionaldirektion für Umweltschutz (RDOS) der Seehafenverwaltung Stettin und Swinemünde im Zuge des geplanten Containerhafens einen Umweltbescheid ausgestellt. Obwohl bei vorherigen Beratungen zwischen der deutschen und polnischen Seite das Nachreichen fehlender Unterlagen vereinbart wurde, wurde diese Entscheidung am 31. Oktober 2023 durch die zuständige Generaldirektion der Zentralregierung gegenüber der Landesregierung erneut bestätigt.

Dr. Hannah Neumann, Europaabgeordnete der Fraktion Die Grünen/EFA, fordert die Landesregierung MV dazu auf, von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen:

„Das Ergebnis der polnischen Parlamentswahlen von Mitte Oktober bietet die Chance für einen Neuanfang in der Grenzregion und eine vertrauensvolle, faktenbasierte Zusammenarbeit beim Containerhafen und dem Oderausbau. Der letzte Woche informell von den neuen polnischen Koalitionär*innen unterschriebene Koalitionsvertrag gibt Anlass zur Hoffnung, dass Umweltschutz und Rechtsstaatlichkeit künftig wieder einen höheren Stellenwert in Polen einnehmen werden.“

„Landesregierung muss von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen“

„Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung wäre die Revision des rechtswidrigen Umweltbescheids zum Containerhafen durch die neue polnische Regierung sowie eine unabhängige Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts in all seinen Bestandteilen. Bislang wurden nur Umweltfolgen des konkreten Baugebiets des Hafens untersucht. Die Folgen für die Natura-2000-Gebiete durch weitere Projektteile wie den Ausbau der Fahrrinne und der dazugehörigen Infrastruktur blieben außen vor. Diese Salamitaktik kennen wir bereits vom Oderausbau, sie hatte bei der PiS-Regierung System. Damit das Verfahren fortgesetzt werden kann, wird auch von der Landesregierung ein wichtiges politisches Signal gebraucht. Dafür muss sie von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen.“

Jutta Wegner, Abgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern, ergänzt:

„Das grenzüberschreitende Verfahren war noch nicht abgeschlossen, als die polnische Regionaldirektion für Umweltschutz kurz vor den polnischen Wahlen die Bekanntmachung zur Genehmigung des Containerhafens veröffentlichte. Damit verstieß sie sowohl gegen die Espoo-Konvention als auch gegen die während der Konsultationsgespräche im September 2023 getroffenen Abmachungen.“

„Vollständige Transparenz hinsichtlich des weiteren Verfahrens notwendig“

„Nach der Befragung von Minister Reinhard Meyer ist weiterhin unklar, welche Fristen für einen Einspruch gelten. Ob die Landesregierung gegen den rechtswidrigen Umweltbescheid Einspruch erheben wird oder bereits erhoben hat, ließ Meyer ebenfalls offen. Ich erwarte von der rot-roten Landesregierung vollständige Transparenz hinsichtlich des weiteren Verfahrens, und fordere sie auf, im Interesse der Natur und der betroffenen Bevölkerung von Usedom und Wollin sämtliche juristische Maßnahmen auszuloten und nichts unversucht zu lassen, um dieses Vorhaben in seiner jetzigen Dimension zu stoppen.“


Hintergrund:

Bei der laufenden grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zum Bau und Betrieb des Containerhafens im Außenhafen von Swinemünde wurde der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern im Zuge der Konsultationsgespräche am 20. September 2023 zugesagt, verschiedene Dokumente nachzureichen, darunter die Pläne zur veränderten Zufahrtsrinne, die bis heute noch nicht veröffentlicht wurden. Zudem wurde der deutschen Seite eine Frist bis zum 20. Oktober 2023 für die Übermittlung des gegengezeichneten Protokolls eingeräumt, ohne dass ein abgestimmtes Ergebnis des grenzüberschreitenden Verfahrens existiert.

Ungeachtet dieser offenen Punkte hat die polnischen Regionaldirektion für Umweltschutz (RDOS) der Seehafenverwaltung Stettin und Swinemünde am 10. Oktober 2023 den Umweltbescheid ausgestellt. Die Bekanntmachung finden Sie hier.

Die ursprüngliche Frist für einen Einspruch war der 8. November 2023.

Zur angeblichen EU-Förderung der Fahrrinne hat MdEP Neumann am 12. September 2023 eine dringende schriftliche Frage an die Europäische Kommission gestellt.

Des Weiteren befragte Dr. Hannah Neumann am 6. November den EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius. Bereits im März 2022 veröffentlichte sie gemeinsam mit MdEP Helmut Scholz eine Studie zu den Umweltauswirkungen des Containerhafens.


Hinweis:

Videomitschnitt der Befragung der Landesregierung Reinhard Meyer/Jutta Wegner MdL, 9. November 2023


Jutta Wegner MdL
Wirtschaftspolitische Sprecherin