Die Landesregierung hat eine Aufklärungskampagne zu den Themen psychische Belastungen und sexualisierte Gewalt bei Kindern und Jugendlichen gestartet. Dazu stellt das Bildungsministerium nun zwei Broschüren bereit, die es den Kindern erleichtern sollen, sich Hilfe zu holen.
Der Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Harald Terpe, sieht darin aber nur einen ersten Schritt:
„Kinder und Jugendliche, die Opfer eines Missbrauchs geworden sind, müssen schnellstmöglich und professionell versorgt, betreut und begleitet werden. Aufklärungsbroschüren in den Schulen sind ein Instrument, um möglicherweise mehr Kinder zu einer Aussage zu ermutigen. Problematisch ist jedoch der Umgang mit den Missbrauchsopfern, nachdem sie sich einer Person anvertraut haben und es zu einer Anzeige gekommen ist.
Ohne Rücksicht auf Re-Traumatisierungen müssen Kinder, die sexuell missbraucht wurden, ihre Leidensgeschichte verschiedenen Fachkräften der Polizei, des Jugendamts, der Staatsanwaltschaft sowie den Richterinnen erzählen. Sie müssen den Täterinnen erneut oder sogar mehrfach im Verfahren gegenübertreten und dadurch die Missbrauchshandlungen immer wieder durchleben. Das Schweriner Childhood-Haus verhindert diese Mehrfachbefragungen und ermöglicht eine direkte Betreuung der Kinder durch Kinderpsychologinnen und Ärztinnen. Diese Begleitung muss allen Kindern in Mecklenburg-Vorpommern, die Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt geworden sind, ermöglicht werden.
Nachdem unsere Änderungsanträge zum Doppelhaushalt 2024/2025 in den Fachausschüssen noch abgelehnt wurden, hoffe ich, dass die Landesregierung zumindest im Finanzausschuss noch umdenkt und die Ko-Finanzierung für ein zweites Childhood-Haus in Vorpommern bereitstellt.“
Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, setzt sich für eine kindgerechte Justiz ein:
„Sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht muss das Kindeswohl geschützt werden. Childhood-Häuser ermöglichen eine Befragung der Kinder durch speziell geschultes Personal. Aufgrund rechtssicherer, audiovisueller Aufzeichnungen können die Anforderungen an eine prozessordnungsgemäße Wahrheitsfindung sichergestellt und die Befragungen der Kinder auf das absolut notwendige Mindestmaß reduziert werden. Das Schweriner Childhood-Haus hat aber längst seine Kapazitätsgrenzen erreicht – nur ein Bruchteil der betroffenen Kinder und Jugendlichen kann hier betreut werden. Angesichts der steigenden Missbrauchszahlen besteht daher dringender Handlungsbedarf!“